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3.2.2003: Österreich dreht Ökostrom-Produzenten den Geldhahn zu

Der Streit um das neue Ökostromgesetz Österreichs droht sich zuzuspitzen. Es sieht vor, dass die Netzbetreiber Ökostrom nur bis zu einer Jahresmenge von 15 Megawatt zu den festgelegten Preisen abnehmen müssen. Diese Preise sollen die Deckung der Gestehungskosten für die Erzeuger regenerativer Energien gewährleisten. Wie die Aufsichtsbehörde E-Control mitteilt ist die fixierte Jahresmenge jedoch bereits am 14. Januar erreicht worden. Damit haben schon jetzt nur noch Kleinstanlagen (maximal 20 kW), die in Zusammenhang mit Gebäuden errichtet wurden, ein Recht auf Abnahme von Ökostrom. Laut E-Control besitzen aber auch sie nicht mehr einen Anspruch auf den erhöhten Einspeisetarif. Die österreichischen Produzenten von Ökostrom können somit für den Rest des Jahres ihr Produkt nur unter dem Gestehungspreis verkaufen - wenn überhaupt.

Dabei sollte mit dem Gesetz eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des EU-Rates umgesetzt werden, die Förderung von "Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern im Elektrizitätsbinnenmarkt" ausdrücklich vorschreibt . Stattdessen scheinen sich Befürchtungen der österreichischen Photovoltaik-Branche zu bestätigen (wir berichteten). Sie sieht sich durch die Regelung in ihrer Existenz bedroht. Zudem sei damit einer energiepolitischen Weichenstellung oder gar einem Bekenntnis zu dem erforderlichen Energieträgerwechsel mit der Obergrenze aus dem Ökostromgesetz eine klare Absage erteilt worden. Im Gegensatz zu den energiepolitischen Weichenstellungen in der EU sei in Österreich die Chance vertan worden, vorausblickende ökologische Energiepolitik zu betreiben, hatte Bernd Rumplmayr, Vorstand des Bundesverbandes Photovoltaik Österreich, festgestellt. Laut pressetxt.austria war die Deckelung der Vergütung auf Drängen der Netzbetreiber in das Gesetz aufgenommen worden.
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