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3.3.2003: oekostrom AG fordert EU-Auflagen pro Ökostrom
Die EU-Kartellbehörde untersucht zur Zeit in einem Wettbewerbs-Verfahren, ob die Fusion der österreichischen Energieversorger EVN, Wienstrom, Linzstrom, Bewag, Energie AG und Verbund zur Energie Austria genehmigt wird. Das geht aus einer Presseerklärung hervor, die die oekostrom AG verbreitet hat. Es gelte als sicher, dass die EU-Kommission zumindest massive Auflagen vorschreiben werde, um ein neues Monopol zu verhindern, so die oekostrom. Als unabhängiger Stromlieferant sei man selbst zur Mitwirkung im Verfahren eingebunden, hieß es.
Ulfert Höhne, Vorstand des Wiener Unternehmens, fordert: "Um die völlige Übermacht eines österreichweiten Stromkonzerns zu verhindern, muss die Kommission klare Auflagen pro Ökostrom-Markt aussprechen." Die EU-Kommission solle durchsetzen, dass der Strom konsequent gekennzeichnet werde und unabhängigen Ökostrom-Erzeugern faire Netzzugangsbedingungen gewährt würden. Entsprechende Vorschriften sollten in den Katalog der Bedingungen für die geplante Fusion der heimischen Energiekonzerne aufgenommen werden.
Weitere Forderungen, die die oekostrom AG im Fusionskontrollverfahren gestellt habe, beträfen die Schaffung eines Gütezeichens für Grünen Strom und die gesellschaftsrechtliche und personelle Trennung des Stromnetzbetriebes von anderen Stromgeschäften der Energie Austria, hieß es. Ökostrom-Erzeuger müssten bei der Nutzung der Stromnetze grundsätzlich Vorrang vor den Kraftwerken der Energiekonzerne erhalten.
Ulfert Höhne, Vorstand des Wiener Unternehmens, fordert: "Um die völlige Übermacht eines österreichweiten Stromkonzerns zu verhindern, muss die Kommission klare Auflagen pro Ökostrom-Markt aussprechen." Die EU-Kommission solle durchsetzen, dass der Strom konsequent gekennzeichnet werde und unabhängigen Ökostrom-Erzeugern faire Netzzugangsbedingungen gewährt würden. Entsprechende Vorschriften sollten in den Katalog der Bedingungen für die geplante Fusion der heimischen Energiekonzerne aufgenommen werden.
Weitere Forderungen, die die oekostrom AG im Fusionskontrollverfahren gestellt habe, beträfen die Schaffung eines Gütezeichens für Grünen Strom und die gesellschaftsrechtliche und personelle Trennung des Stromnetzbetriebes von anderen Stromgeschäften der Energie Austria, hieß es. Ökostrom-Erzeuger müssten bei der Nutzung der Stromnetze grundsätzlich Vorrang vor den Kraftwerken der Energiekonzerne erhalten.