Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
34f: Warum freie Vermittler BaFin-Verbote im Blick haben sollten
Obwohl freie Finanzvermittler und Anlageberater nicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen, können Entscheidungen der Behörde ernste Konsequenzen für sie nach sich ziehen. Grund ist das in diesem Jahr eingeführte Kleinanlegerschutzgesetz. Seither kann die BaFin schärfer kontrollieren und härter durchgreifen.
Das Kleinanlegerschutzgesetz ist eine Reaktion auf Geldanlageskandale wie die Insolvenz des Windkraftprojektierers Prokon. Um den Anlegerschutz zu verbessern, hat das Gesetz unter anderem die Befugnisse der BaFin deutlich erweitert (mehr dazu lesen Sie hier). Seither kann die BaFin den Vertrieb von Geldanlagen einschränken und ganz verbieten. Kommt es zu so einem Verbot, trifft das unter Umständen auch freie Finanzvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f der Gewerbwordnung.
Diese Berufsgruppe untersteht zwar der Aufsicht der Industrie- und Handelskammern in Deutschland und nicht der der BaFin. Dennoch droht freien Vermittler Ungemach, wenn sie gegen Vertriebsverbote der BaFin verstoßen. Das erklärt der Rechtsanwalt Philipp Mertens der Düsseldorfer Kanzlei BMS Rechtsanwälte gegenüber dem Informationsdienst Fonds professionell. Zwar könne die BaFin dem jeweiligen Vermittler nicht die Lizenz entziehen, so der Jurist. Allerdings drohten in solchen Fällen Probleme mit der Haftung. Deshalb sei es ratsam, die Veröffentlichungen der BaFin zu solchen Fällen regelmäßig zu verfolgen.
Das Kleinanlegerschutzgesetz ist eine Reaktion auf Geldanlageskandale wie die Insolvenz des Windkraftprojektierers Prokon. Um den Anlegerschutz zu verbessern, hat das Gesetz unter anderem die Befugnisse der BaFin deutlich erweitert (mehr dazu lesen Sie hier). Seither kann die BaFin den Vertrieb von Geldanlagen einschränken und ganz verbieten. Kommt es zu so einem Verbot, trifft das unter Umständen auch freie Finanzvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f der Gewerbwordnung.
Diese Berufsgruppe untersteht zwar der Aufsicht der Industrie- und Handelskammern in Deutschland und nicht der der BaFin. Dennoch droht freien Vermittler Ungemach, wenn sie gegen Vertriebsverbote der BaFin verstoßen. Das erklärt der Rechtsanwalt Philipp Mertens der Düsseldorfer Kanzlei BMS Rechtsanwälte gegenüber dem Informationsdienst Fonds professionell. Zwar könne die BaFin dem jeweiligen Vermittler nicht die Lizenz entziehen, so der Jurist. Allerdings drohten in solchen Fällen Probleme mit der Haftung. Deshalb sei es ratsam, die Veröffentlichungen der BaFin zu solchen Fällen regelmäßig zu verfolgen.