Finanzdienstleister

34f: Weniger freie Finanzvermittler zum Jahresende 2014

Im vierten Quartal ist die Zahl der Vermittler, die eine Erlaubnis nach Paragraph 34f der Finanzanlagevermittlerverordnung (FinVermV) haben, gesunken - erstmals seit der Einführung der neuen Regeln für freiberufliche Finanzvermittler 2013. Das geht aus Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor.

Demnach waren zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 exakt 40.662 34f-Vermittler im DIHK-Register eingetragen, rund 550 weniger als noch im September 2014. Möglicherweise hätten einzelne so genannte alte Hasen ihre für den Übergang gewährte Erlaubnis auslaufen lassen, erklärte der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen dazu gegenüber Medienvertretern.

Die Zahlen für freie Honorarberater sehen auf den ersten Blick deutlich positiver aus. Hier weist die Statistik einen Anstieg um 50 Prozent aus. In absoluten Zahlen sind jedoch seit der Einführung  des DIHK-Registers im August lediglich 20 Honorarberater neu dort eingetragen worden.
In Deutschland gibt es zwei gängige Geschäftsmodelle bei der Finanzvermittlung: einerseits die Vermittlung gegen Provision des Geldanlageanbieters, andererseits die Vermittlung gegen ein Honorar, das die Anleger zahlen. Mit der Umstellung der FinVermV gibt es zwei unterschiedliche Genehmigungen. Entweder ein Vermittler arbeitet nach Paragraph 34f oder nach Paragraph 34h. 34f-Anlageberater arbeiten auf Provisionsbasis, dürfen allerdings auch Modelle wählen, bei denen Honorar und Provision gemischt werden. 34h-Berater dürfen nach aktueller Rechtslage hingegen ausschließlich gegen Honorar arbeiten. Wie die FinVermV in diesem Punkt juristisch auszulegen ist,  war bis vor kurzem strittig. Ein Ausschuss von Bund und Ländern hatte Ende vergangenen Jahres zu dazu Stellung bezogen und somit für Klarheit gesorgt (mehr dazu lesen Sie   hier). 
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x