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4.2.2003: Landgericht ordnet schriftliches Vorverfahren gegen Umweltkontor AG an
Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach hat die Eröffnung eines schriftlichen Vorverfahrens für die Anfechtungsklage einer Aktionärin der Umweltkontor Renewable Energy AG (WKN 760810) gegen den Kauf der New Mine Energy - eine Erneuerbare Energie-Beteiligungsgesellschaft - angeordnet. Im Rahmen des Vorverfahrens werden die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Klage geprüft. Wie das Unternehmen in einer durch das Aktiengesetz vorgeschriebenen Pflichtveröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgab, richtet sich die Klage gegen den Tagesordnungspunkt 2 (TOP 2; Beschlussfassung über Sachkapitalerhöhung) auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens vom 25. Oktober 2002. Ein weiterer Aktionär habe eine zweite Klage eingereicht, diese betreffe zusätzlich die Tagesordnungspunkte 1, 3 und 4 (Zustimmung zum Einbringungsvertrag; Änderung des Unternehmensgegenstandes; Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals).