05.12.02
5.12.2002: Heute Spitzengespräch zum Dosenpfand - Trittin lehnt Aufschub ab
Am 1. Januar 2003 tritt die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen in den Bereichen Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke in Kraft. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 27. November 2002 wird die Pfandpflicht bundesweit ohne Ausnahme vollziehbar sein. Die Landesregierungen haben angekündigt, mit dem Vollzug des geltenden Rechts im Januar zu beginnen.
Teile der Wirtschaft haben ihre Vorbereitungen darauf noch nicht abgeschlossenen und bitten um einen Aufschub. Diesen schließt das Ministerium in einer aktuellen Pressemeldung aus. Das sei rechtlich wie sachlich nicht möglich. Zumal andere Wirtschaftsbeteiligte rechtzeitig Konzepte erarbeitet hätten, die sie in die Lage versetzten, ab 1. Januar 2003 Einweg-Getränkeverpackungen bepfandet abzugeben und zurückzunehmen.
Die Entwicklung ist unter anderem für die Zukunft des norwegischen Pfandautomaten-Hersteller Tomra Systems (WKN 872535) bedeutsam. Dessen Aktie hatte zuletzt bereits leichte Zugewinne erzielt.