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5.2.2003: David schlägt Goliath - E.on unterliegt im Schiedsverfahren um Biomasse-Kraftwerk
In Stapelfeld darf E.on kein Biomasse-Kraftwerk bauen. In einem für beide Seiten bindenden Schiedsverfahren hat sich der Kreis Stormarn gegen den Energiekonzern durchgesetzt. Das berichten die Lübecker Nachrichten.
E.on wollte die geplante Altholzverbrennungsanlage neben einer Müllverbrennungsanlage errichten. Dagegen hatten der Kreis, Bürgerinitiativen und die Gemeinde Großhansdorf vehement protestiert. Landrat Plöger: "Wir wollten unseren Bürgerinnen und Bürgern auf keinen Fall weitere Umweltbelastungen durch einen Ausbau der Verbrennung am Standort Stapelfeld zumuten."
Das Schiedsgericht setzte sich aus drei Juristen unter Vorsitz der Hamburger Oberlandesrichterin Inga Schmidt-Syaßen zusammen. Es hatte anhand der 1996 abgeschlossenen Verträge darüber zu entscheiden, ob der Kreis überhaupt dazu berechtigt war, gegen die Anlage sein Veto einzulegen.
E.on wollte die geplante Altholzverbrennungsanlage neben einer Müllverbrennungsanlage errichten. Dagegen hatten der Kreis, Bürgerinitiativen und die Gemeinde Großhansdorf vehement protestiert. Landrat Plöger: "Wir wollten unseren Bürgerinnen und Bürgern auf keinen Fall weitere Umweltbelastungen durch einen Ausbau der Verbrennung am Standort Stapelfeld zumuten."
Das Schiedsgericht setzte sich aus drei Juristen unter Vorsitz der Hamburger Oberlandesrichterin Inga Schmidt-Syaßen zusammen. Es hatte anhand der 1996 abgeschlossenen Verträge darüber zu entscheiden, ob der Kreis überhaupt dazu berechtigt war, gegen die Anlage sein Veto einzulegen.