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6.11.2003: Hahnenkampf (vorerst) beendet - Trittin und Clement einigen sich auf EEG-Novelle
Bundeswirtschaftsministerium und Umweltministerium (BMU) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt.
Der Wechsel zum von Clement favorisierten Ausschreibungsmodell für neue Anlagen findet nicht statt. Neue Windkraftanlagen sollen künftig vor allem offshore in Nord- und Ostsee errichtet werden. Die Basis-Einspeisevergütung für Windkraft nach dem EEG wird, wie von Trittin vorgeschlagen, um 0,5 Cent abgesenkt. Die Vergütungssätze sollen reduziert werden: der Basissatz um 0,5 auf 5,5 Cent pro Kilowattstunde, der erhöhte Anfangssatz um 0,1 Cent auf 8,7 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in einem Hintergrundpapier des BMU. Für das kommende Jahr bedeute das eine Absenkung um rund 6 Prozent an guten Küstenstandorten und um rund 2 Prozent an guten Binnenlandstandorten. Für neue Anlagen sollen die Vergütungssätze künftig um jährlich 2 Prozent statt bisher 1,5 Prozent sinken. Ausnahmen gelten hier für Geothermie- und Wind-Offshore-Anlagen - hier werde die Degression "für einige Jahre ausgesetzt", heißt es.
Die Minister wollen das so genannte Repowering fördern, den Ersatz alter, kleiner Anlagen durch moderne, das Ministerium berichtet hierzu noch nichts konkretes. An windschwachen Standorten soll künftig keine Vergütung erfolgen; Anlagen müssen mindestens 65 Prozent einer Referenzanlage nach EEG erreichen. Die Windenergienutzung auf See soll "zügig erschlossen werden". Für Strom aus Offshore-Windkraftanlagen gibt es eine besonder Vergütung von 9,1 Cent pro Kilowattstunde für mindestens 12 Jahre. Eine Verlängerung sei abhängig von der Entfernung zur Küste und der Wassertiefe, so das BMU. Der Vergütungssatz gelte für Offshore-Anlagen, die bis 2010 in Betrieb gingen.
Für Strom aus Solaranlagen soll es künftig eine Grundvergütung 43,4 Cent pro Kilowattstunde geben. Auch Freiflächenanlagen im Bereich eines Bebauungsplans seien einbezogen, erklärt das Hintergrundpapier zu den Verhandlungen. Für Solaranlagen auf Gebäuden gebe es eine erhöhte Vergütung: um 14 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, um 11,6 Cent pro Kilowattstunde darüber. Bei Fassadenanlagen gibt es weitere 5 Cent pro Kilowattstunde. Die erhöhte Vergütung für Fotovoltaik soll für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen, um das auslaufende 100.000 Dächer-Programm zu kompensieren. Die übrigen Teile der Novelle könnten wegen Verzögerungen noch nicht zum 1. Januar 204 starten, bedauert das Ministerium.
Einem Bericht des Spiegel-Online zufolge jubelte die gestern zum Aktionstag Erneuerbare Energien am Brandenburger Tor versammelten Menschen (vor allem Beschäftigte aus Wind-, Solar- und Wasserkraft-Betrieben), als Jürgen Trittin die Ergebnisse der Verhandlungen verlas. Peter Ahmels vom Bundesverband Windenergie bedauerte, dass nur noch Anlagen mit einem Ertrag von über 65 Prozent im Vergleich zur Referenzanlage gefördert werden sollen. Er hoffe auf Veränderungen während des parlamentarischen Verfahrens, erklärte er Spiegel-Online zufolge.
Das Hintergrundpapier des BMU mit den Ergebnissen der Verhandlungen kann unter www.bmu.de heruntergeladen werden.
Der Wechsel zum von Clement favorisierten Ausschreibungsmodell für neue Anlagen findet nicht statt. Neue Windkraftanlagen sollen künftig vor allem offshore in Nord- und Ostsee errichtet werden. Die Basis-Einspeisevergütung für Windkraft nach dem EEG wird, wie von Trittin vorgeschlagen, um 0,5 Cent abgesenkt. Die Vergütungssätze sollen reduziert werden: der Basissatz um 0,5 auf 5,5 Cent pro Kilowattstunde, der erhöhte Anfangssatz um 0,1 Cent auf 8,7 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in einem Hintergrundpapier des BMU. Für das kommende Jahr bedeute das eine Absenkung um rund 6 Prozent an guten Küstenstandorten und um rund 2 Prozent an guten Binnenlandstandorten. Für neue Anlagen sollen die Vergütungssätze künftig um jährlich 2 Prozent statt bisher 1,5 Prozent sinken. Ausnahmen gelten hier für Geothermie- und Wind-Offshore-Anlagen - hier werde die Degression "für einige Jahre ausgesetzt", heißt es.
Die Minister wollen das so genannte Repowering fördern, den Ersatz alter, kleiner Anlagen durch moderne, das Ministerium berichtet hierzu noch nichts konkretes. An windschwachen Standorten soll künftig keine Vergütung erfolgen; Anlagen müssen mindestens 65 Prozent einer Referenzanlage nach EEG erreichen. Die Windenergienutzung auf See soll "zügig erschlossen werden". Für Strom aus Offshore-Windkraftanlagen gibt es eine besonder Vergütung von 9,1 Cent pro Kilowattstunde für mindestens 12 Jahre. Eine Verlängerung sei abhängig von der Entfernung zur Küste und der Wassertiefe, so das BMU. Der Vergütungssatz gelte für Offshore-Anlagen, die bis 2010 in Betrieb gingen.
Für Strom aus Solaranlagen soll es künftig eine Grundvergütung 43,4 Cent pro Kilowattstunde geben. Auch Freiflächenanlagen im Bereich eines Bebauungsplans seien einbezogen, erklärt das Hintergrundpapier zu den Verhandlungen. Für Solaranlagen auf Gebäuden gebe es eine erhöhte Vergütung: um 14 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, um 11,6 Cent pro Kilowattstunde darüber. Bei Fassadenanlagen gibt es weitere 5 Cent pro Kilowattstunde. Die erhöhte Vergütung für Fotovoltaik soll für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen, um das auslaufende 100.000 Dächer-Programm zu kompensieren. Die übrigen Teile der Novelle könnten wegen Verzögerungen noch nicht zum 1. Januar 204 starten, bedauert das Ministerium.
Einem Bericht des Spiegel-Online zufolge jubelte die gestern zum Aktionstag Erneuerbare Energien am Brandenburger Tor versammelten Menschen (vor allem Beschäftigte aus Wind-, Solar- und Wasserkraft-Betrieben), als Jürgen Trittin die Ergebnisse der Verhandlungen verlas. Peter Ahmels vom Bundesverband Windenergie bedauerte, dass nur noch Anlagen mit einem Ertrag von über 65 Prozent im Vergleich zur Referenzanlage gefördert werden sollen. Er hoffe auf Veränderungen während des parlamentarischen Verfahrens, erklärte er Spiegel-Online zufolge.
Das Hintergrundpapier des BMU mit den Ergebnissen der Verhandlungen kann unter www.bmu.de heruntergeladen werden.