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7/2014: Insolvenzverwalter erwägt Klage gegen Rodbertus
Jetzt geht es für den Gründer und Ex-Chef von Prokon Schlag auf Schlag: Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft Lübeck Ermittlungen gegen Carsten Rodbertus wegen des Verdachts der insolvenzverschleppung aufgenommen hat, wurde nun auch eine Schadensersatzklage gegen ihn angekündigt. Dietmar Penzlin, der Insolvenzverwalter von Prokon, gab heute bekannt, dass er „voraussichtlich noch in 2014 Schadensersatzklage wegen pflichtwidriger Handlungen gegen Carsten Rodbertus“ erheben will. Seine Ermittlungen hätten „eine Vielzahl an Anhaltspunkten für pflichtwidriges Verhalten von Carsten Rodbertus ergeben, insbesondere aus der ungeprüften Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe", so der Insolvenzverwalter.
Penzlin verweist auf eine Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 beauftragt ist. Diese habe nicht nur festgestellt, dass dieser nicht testierbar sei, sondern auch dass schon der Jahresabschluss 2012 „gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung“ verstoße und daher voraussichtlich sogar nichtig sei. Der Rechtsanwalt erläutert: „Erhebliche Teile des Anlagevermögens von Prokon sind in diesem Abschluss falsch ausgewiesen. Der vormalige Abschlussprüfer hatte diesem Abschluss bereits das Testat versagt. Aufgrund der bestehenden Mängel und der nicht mehr rekonstruierbaren Buchführung wird nun auch der Abschluss für das Geschäftsjahr 2013 nicht testierbar sein.“
Ferner verdichten sich laut Penzlin die „Anhaltspunkte, dass Herr Rodbertus bereits in 2013 von der bevorstehenden Insolvenz von Prokon Kenntnis hatte.“ Penzlin weiter: „Nach den von uns recherchierten Unterlagen gibt es belastbare Nachweise, dass Herr Rodbertus durch aufmerksame Mitarbeiter bereits weit vor Insolvenzantragstellung vor schwerwiegenden Zahlungsproblemen gewarnt worden ist.“ Zur weiteren Aufarbeitung habe er eine auf forensische Ermittlungen spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzugezogen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wohl auch wegen Betrug und Untreue Rodbertus
Penzlin führt an, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Lübeck gegen Rodbertus nicht nur wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt, sondern auch prüfe, inwiefern Buchführungs- und Bilanzierungsvergehen vorliegen. „Auf Nachfrage hat die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass auch wegen Betrugs in besonders schwerem Fall ermittelt wird“, sagt der Insolvenzverwalter. Dabei gehe es zum einen um die grundlegende Finanzierungsstruktur von Prokon also den Verdacht es handle sich möglicherweise um ein Schneeballsystem. Zum anderen werde untersucht, ob Prokon „in zeitlicher Nähe zum Insolvenzverfahren“ Genussrechte an Anleger verkauft habe, so der Insolvenzverwalter weiter. Zudem würden sich die Staatsanwälte „im Zusammenhang mit der Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe auch auf den Tatbestand der Untreue in besonders schwerem Fall“ konzentrieren.
Mit diesen Erklärungen Penzlins heizt der Insolvenzverwalter den Konflikt mit Rodbertus weiter an. Letzterer hatte in den vergangenen Wochen über die von ihm gegründete 'Prokon Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft' versucht, Anleger von Prokon hinter sich zu scharen. Er will auf der Gläubigerversammlung, die am 22. Juli in Hamburg stattfindet, ein eigenes Sanierungskonzept für das Windkraftunternehmen vorstellen. Würde er eine Mehrheit dafür erlangen, wäre er zurück auf der Kommandobrücke, von der ihn Penzlin vor Monaten geschasst hatte. Penzlin hat gute Chancen, sich auf der Gläubigerversammlung mit seinem Plan für die Rettung von Prokon durchzusetzen, da er sich mit einflussreichen Gläubigergruppen bereits darüber verständigen konnte.
Penzlin verweist auf eine Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 beauftragt ist. Diese habe nicht nur festgestellt, dass dieser nicht testierbar sei, sondern auch dass schon der Jahresabschluss 2012 „gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung“ verstoße und daher voraussichtlich sogar nichtig sei. Der Rechtsanwalt erläutert: „Erhebliche Teile des Anlagevermögens von Prokon sind in diesem Abschluss falsch ausgewiesen. Der vormalige Abschlussprüfer hatte diesem Abschluss bereits das Testat versagt. Aufgrund der bestehenden Mängel und der nicht mehr rekonstruierbaren Buchführung wird nun auch der Abschluss für das Geschäftsjahr 2013 nicht testierbar sein.“
Ferner verdichten sich laut Penzlin die „Anhaltspunkte, dass Herr Rodbertus bereits in 2013 von der bevorstehenden Insolvenz von Prokon Kenntnis hatte.“ Penzlin weiter: „Nach den von uns recherchierten Unterlagen gibt es belastbare Nachweise, dass Herr Rodbertus durch aufmerksame Mitarbeiter bereits weit vor Insolvenzantragstellung vor schwerwiegenden Zahlungsproblemen gewarnt worden ist.“ Zur weiteren Aufarbeitung habe er eine auf forensische Ermittlungen spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzugezogen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wohl auch wegen Betrug und Untreue Rodbertus
Penzlin führt an, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Lübeck gegen Rodbertus nicht nur wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung ermittelt, sondern auch prüfe, inwiefern Buchführungs- und Bilanzierungsvergehen vorliegen. „Auf Nachfrage hat die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass auch wegen Betrugs in besonders schwerem Fall ermittelt wird“, sagt der Insolvenzverwalter. Dabei gehe es zum einen um die grundlegende Finanzierungsstruktur von Prokon also den Verdacht es handle sich möglicherweise um ein Schneeballsystem. Zum anderen werde untersucht, ob Prokon „in zeitlicher Nähe zum Insolvenzverfahren“ Genussrechte an Anleger verkauft habe, so der Insolvenzverwalter weiter. Zudem würden sich die Staatsanwälte „im Zusammenhang mit der Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe auch auf den Tatbestand der Untreue in besonders schwerem Fall“ konzentrieren.
Mit diesen Erklärungen Penzlins heizt der Insolvenzverwalter den Konflikt mit Rodbertus weiter an. Letzterer hatte in den vergangenen Wochen über die von ihm gegründete 'Prokon Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft' versucht, Anleger von Prokon hinter sich zu scharen. Er will auf der Gläubigerversammlung, die am 22. Juli in Hamburg stattfindet, ein eigenes Sanierungskonzept für das Windkraftunternehmen vorstellen. Würde er eine Mehrheit dafür erlangen, wäre er zurück auf der Kommandobrücke, von der ihn Penzlin vor Monaten geschasst hatte. Penzlin hat gute Chancen, sich auf der Gläubigerversammlung mit seinem Plan für die Rettung von Prokon durchzusetzen, da er sich mit einflussreichen Gläubigergruppen bereits darüber verständigen konnte.