09.12.04 Finanzdienstleister
9.12.2004: Fernabsatzgesetz gültig: Nun ging es doch schnell - wichtige Neuerungen auch für Finanzdienstleister
Von der Erweiterung des Gesetzes profitiert, wer per Fax, Telefon oder Internet ein Konto eröffnet, einen Kredit aufnimmt oder einen Vertrag für die private Altersvorsorge abschließt. Für Wertpapiergeschäfte gelten die neuen Bestimmungen nicht. Aktienkurse beispielsweise ändern sich zu schnell, als dass ein Rückgaberecht gerechtfertigt wäre, meinte der Gesetzgeber. Für Verträge über Versicherungen gilt das Versicherungsvertragsgesetz.
Wichtig für den Anbieter, der nur mit Fax, Telefon oder Internet arbeitet: Er ist per Gesetz verpflichtet, seine Kunden vor dem Abschluss eines Vertrags ausführlich zu informieren. Dem Kunden müssen alle Informationen über das Produkt, wie beispielsweise Zinssätze, Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen, vorgelegt werden. Sorgfalt sollten die Anbieter an dieser Stelle schon im eigenen Interesse walten lassen: Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, bleibt das Widerrufsrecht des Kunden auf unbegrenzte Zeit erhalten!