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9.6.2005: Wechselwirkung: Oberverwaltungsgericht Koblenz bef?rwortet Kombination von Wind- und Solarenergieerzeugung - auch im Au?enbereich
In einer Entscheidung vom 11. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) die Kombination von Wind- und Solarenergie am selben Standort als sinnvoll angesehen. Laut einem Bericht der Anwaltskanzlei Blanke Meier Evers aus Bremen entschied das Gericht, dass die Privilegierung der an dem Standort im Au?enbereich bereits bestehenden Windenergieanlage mit 1,5 Megawatt Leistung die geplante Photovoltaikanlage mit 34 Kilowatt Leistung mit umfasse. Wie es weiter hie?, gingen die Koblenzer Richter davon aus, dass sich beide Formen der Stromerzeugung sinnvoll erg?nzen. Die Solaranlage trage zu einer dauerhaften Stromerzeugung und damit zu einer Verbesserung der Energieproduktion bei.
Die Erzeugung von Solarstrom im Au?enbereich sei zwar grunds?tzlich nicht privilegiert, so das OVG laut Blanke Meier Evers, sie k?nne aber privilegiert zul?ssig sein, wenn sie "einer privilegierten Nutzung in untergeordneter Funktion diene". Das Urteil ist noch nicht rechtskr?ftig.
OVG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 2005 — 8 A 10281/05.OVG
Die Erzeugung von Solarstrom im Au?enbereich sei zwar grunds?tzlich nicht privilegiert, so das OVG laut Blanke Meier Evers, sie k?nne aber privilegiert zul?ssig sein, wenn sie "einer privilegierten Nutzung in untergeordneter Funktion diene". Das Urteil ist noch nicht rechtskr?ftig.
OVG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 2005 — 8 A 10281/05.OVG