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Aixtron SE: Verfügung des US-Präsidenten gegen Übernahme durch Grand Chip Investment GmbH
Bei der Übernahme von Aixtron durch die chinesische Grand Chip Investment gibt es einen weiteren Stolperstein. Der Präsident der Vereinigten Staaten hat dagegen eine Verfügung erlassen. Wir veröffentlichen die Mitteilung des Zulieferers für LED-Hersteller dazu im Wortlaut.
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Präsident der Vereinigten Staaten am 2. Dezember 2016 eine Verfügung (die "Verfügung") erlassen hat, die es Grand Chip Investment GmbH (GCI) oder ihren direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Mitgesellschaftern untersagt, das US-Geschäft der AIXTRON SE (AIXTRON) zu erwerben. Laut der Verfügung umfasst das US- Geschäft von AIXTRON deren US-amerikanische Tochtergesellschaft AIXTRON, Inc. sowie jedweden Vermögensgegenstand von AIXTRON, der im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung der AIXTRON, Inc. auf dem US- amerikanischen Binnenmarkt genutzt wird oder zu diesem Zweck oder zu dessen Gunsten im Eigentum von AIXTRON steht, einschließlich US-Patenten und Patentanmeldungen.
Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI.
Die Verfügung ist im Internet abrufbar unter: https://www.whitehouse.gov/
briefing-room/presidential-actions.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abstimmen.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
[email protected]
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Präsident der Vereinigten Staaten am 2. Dezember 2016 eine Verfügung (die "Verfügung") erlassen hat, die es Grand Chip Investment GmbH (GCI) oder ihren direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Mitgesellschaftern untersagt, das US-Geschäft der AIXTRON SE (AIXTRON) zu erwerben. Laut der Verfügung umfasst das US- Geschäft von AIXTRON deren US-amerikanische Tochtergesellschaft AIXTRON, Inc. sowie jedweden Vermögensgegenstand von AIXTRON, der im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung der AIXTRON, Inc. auf dem US- amerikanischen Binnenmarkt genutzt wird oder zu diesem Zweck oder zu dessen Gunsten im Eigentum von AIXTRON steht, einschließlich US-Patenten und Patentanmeldungen.
Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI.
Die Verfügung ist im Internet abrufbar unter: https://www.whitehouse.gov/
briefing-room/presidential-actions.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abstimmen.
Kontakt:
Guido Pickert
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T: +49 (2407) 9030-444
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