aleo solar AG: Geschäftsführung für Übernahme durch Bosch

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aleo solar AG / Vorstand und Aufsichtsrat der aleo solar AG unterstützen Übernahmeangebot der Robert Bosch GmbH

Prenzlau/Oldenburg (euro adhoc) - Vorstand und Aufsichtsrat der aleo solar AG haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Robert Bosch GmbH vom 31. August 2009 bekanntgegeben. Die Robert Bosch GmbH hat den Aktionären der aleo solar AG darin angeboten, sämtliche Aktien der aleo solar AG zu einem Preis von 9,00 EUR je Stück in bar zu übernehmen.

Nach Prüfung der Angebotsunterlage halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Robert Bosch GmbH angebotene Gegenleistung in Höhe von 9,00 EUR je Aktie für angemessen. Diese Einschätzung wird durch die Fairness Opinion der von der aleo solar AG beauftragten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SUSAT & Partner OHG bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat wurden darüber hinaus von der Investmentbank Jefferies International Ltd. sowie Freshfields Bruckhaus Deringer LLP beraten.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der aleo solar AG als Unternehmen gerecht wird. aleo hat sich als Premiummarke positioniert und einen starken Vertrieb aufgebaut. Diese Aktivitäten werden von der Bosch-Gruppe als ideale Ergänzung zu ihren derzeitigen Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien angesehen. In diesem Verbund sehen Vorstand undAufsichtsrat gute Voraussetzungen, den Wachstumskurs der vergangenen Jahre erfolgreich fortführen zu können. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Aussagen der Bieterin, dass sie ihre Finanzkraft, die Ressourcen in der Entwicklung neuer Technologien, die Erfahrung in hochpräziser Massenfertigung, internationale Vertriebswege und nicht zuletzt die Reputation des Unternehmens einbringen möchte und erwartet sich hieraus eine Stärkung der aleo solar AG.

Vorstand und Aufsichtsrat weisen in diesem Zusammenhang auf die in den Angebotsunterlagen der Robert Bosch GmbH genannten Angebotsbedingungen hin. Diese umfassen unter anderem die fusionskontrollrechtliche Freigabe der Übernahme und das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von mindestens 75 Prozent. Zu den näheren Einzelheiten der Angebotsbedingungen wird auf den Abschnitt 12.4 der Angebotsunterlage verwiesen.

Vorstand und Aufsichtsrat halten die von der Robert Bosch GmbH angebotene Gegenleistung für angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Gesellschaft gerecht wird. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen daher einstimmig das Angebot und empfehlen den Aktionären der aleo solar AG, dieses anzunehmen.

Über Annahme und Ablehnung des Angebots muss jeder Aktionär der aleo solar AG unter Würdigung der Gesamtumstände sowie der Einbeziehung seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Wertentwicklung und des Börsenkurses selbst entscheiden. Sowohl die Annahme als auch die Nichtannahme des Angebots können Nachteile für die Aktionäre der aleo solar AG nach sich ziehen, die in der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat erläutert werden.

Die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der aleo solar AG ist auf der Website des Unternehmens unter http://www.aleo-solar.de abrufbar. Die Stellungnahme kann kostenlos unter der Nummer +49 (0) 441-21988-770, per Fax unter +49 (0) 441-21988-690 oder per Email unter [email protected] angefordert werden.

Rückfragehinweis:

Franz Nieper
Investor Relations, Legal & Compliance
Tel.:   +49 (0)441-21988-770
E-Mail:  [email protected]

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