Anleihen / AIF

Anleger investieren weniger in "grüne" Direktbeteiligungen

Der Markt für Direktinvestments in Sachwerte wie etwa Grünstromanlagen ist 2013 massiv geschrumpft. Darauf weist der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. hin. Nach seinen Erhebungen haben Privatanleger in 2013 nur noch 2,3 Milliarden Euro in Sachwertbeteiligungen investiert. Das sei gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 26 Prozent. Dem stehe ein deutlicher Anstieg der Direktinvestitionen durch institutionelle Investoren gegenüber. Diese seien um 41 Prozent auf 1,9 Milliarden Euro angewachsen.

„2013 war ein Jahr der Veränderung und der Übergänge“, stellt dazu Oliver Porr fest, Vorstandsvorsitzender des bsi. „Das Geschäft mit dem Publikum hat deutlich gelitten unter der immer noch anhaltenden Vertrauenskrise der Privatanleger, die Unsicherheit durch die neue Regulierung sowie dem Umstand, dass die Anbieter mit Inkrafttreten des KAGB mehr mit der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und ihrem Zulassungsantrag beschäftigt waren, als Produkte zu machen und zu vertreiben.“

Die Einführung des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum 22. Juli vergangenen Jahres hatte neue Spielregeln für Direktbeteiligungen eingeführt. Es ersetzte das bisherige Investmentgesetz und bildet seither die rechtliche Grundlage für deutsche Investmentfonds und deren Verwalter. Nach dem KAGB dürfen geschlossene Fonds künftig nur noch in einen so genannten Produktpool investieren. Konkret heißt das: Ihr Kapital muss mindestens auf drei Sachwerte gleichmäßig verteilt investiert werden, so dass das Verlustrisiko gestreut wird. Eine wichtige Ausnahme gibt es aber für nachhaltige geschlossene Fonds, die zuvor häufig nur in ein Objekt investierten, etwa in ein Solarkraftwerk oder in einen Windpark: Wenn die Mindestzeichnungssumme bei 20.000 Euro liegt und „erfahrene Anleger“ zeichnen, ist auch die Beschränkung auf ein oder zwei Objekte erlaubt. Ferner dürfen geschlossene Fonds nur noch bis zu 60 Prozent mit Fremdkapital finanziert sein. Noch laufende Angebote sind von diesen Regelungen ausgenommen, wenn sie seit dem Umsetzungsstichtag 22. Juli 2013 keine weiteren Investitionen tätigen. Mit dieser Gesetzesänderung hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM) in nationales Recht umgesetzt. Deren Ziel: mehr Anlegerschutz durch geringere Investitionsrisiken.

Laut einer aktuellen Analyse der FERI EuroRating Services  wurden 2013 insgesamt nur noch 135 geschlossene Fonds mit einem prospektierten Eigenkapital von rund 3,65 Milliarden Euro zugelassen. Damit sei das von Anlegern investierte Eigenkapitals gegenüber dem Vorjahr um zwölf Prozent geschrumpft. FERI EuroRating Services  stellt insbesondere bei geschlossenen Neue Energiefonds einen deutlichen Rückgang fest. Hier sei das genehmigte Eigenkapitalvolumen in 2013 gegenüber dem Vorjahr um rund 42 Prozent auf 396 Millionen Euro gesunken.

Offenbar belastete neben der Einführung des neuen KAGB die Debatte über die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) das Geschäft mit geschlossene Neue Energiefonds. Im Bundestagswahlkampf war darüber heftig gestritten worden. Die FDP und Stimmen aus der Union drängten auf ein Aus für feste Einspeisetarife für regenerativ erzeugten Strom. Es war nicht vorher zu sehen, ob sich das Investment in Windparks, Biogas- oder Solaranlagen weiter lohnen würde. Und nach der Bundestagswahl blieb es bis Ende November unsicher, welche Parteien eine Regierung bilden und welche Ziele sie bei den Erneuerbaren Energien verfolgen würden. Aber schon zuvor hatten die von der schwarz-gelben Bundesregierung durchgeführten Einschnitte bei der Solarstromvergütung dazu geführt, dass der Markt der geschlossenen Solarfonds stark geschrumpft war.
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