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Nachhaltige Aktien, Meldungen, Anleihen / AIF
Anlegern der S.A.G. Solarstrom droht 50 Prozent Verlust
Die Verluste der Anleger der S.A.G. Solarstrom AG aus Freiburg konkretisieren sich. Vor der heute stattfindenden Gläubigerversammlung des insolventen Solarunternehmens gab es bekannt, dass der Insolvenzverwalter Dr. Jörg Nerlich von der Kanzlei Görg aus Köln mit einer Insolvenzquote von annähernd 50 Prozent rechnet. Letztendlich hänge das aber davon ab, wie die Suche der S.A.G. Solarstrom AG nach einem Investoren ausgeht. Je nach dem tatsächlichen Ergebnis des Investorenprozesses könne die Insolvenzquote im Ergebnis deutlich unter 50 Prozent, aber auch deutlich darüber liegen. Das habe der Insolvenzverwalter dem Vorstand mitgeteilt.
Das Solarunternehmen steht bei zahlreichen Anlegern in der Kreide, die in Anleihen der S.A.G. Solarstrom AG investiert haben. Sie müssen also mit deutlichen Verlusten rechnen. Noch trüber sind die Aussichten der Aktionäre der Gesellschaft. Selbst bei einem positiven Abschluss des Investorenprozesses sei weiterhin offen, ob diese einen Mittelrückfluss erhalten, hieß es heute dazu. Immerhin: Aufgrund des positiven Verlaufs des Investorenprozesses ist nach derzeitigem Stand jedoch nicht mit einer Zerschlagung der S.A.G. Solarstrom AG zu rechnen, so das Unternehmen.
Die Gesellschaft hatte im Dezember 2013 einen Antrag auf Insolvenz gestellt und die am 16. Dezember 2013 fällige Zinszahlung für die Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4) nicht leisten können. Das steht auch für die Anleihe mit Laufzeit bis 2017 (ISIN DE000A1K0K53) in Frage, für die im Juli eine Zinsauszahlung anssteht. Mit diesen Schuldverschreibungen hatte das Unternehmen 16,9 Millionen bzw 25 Millionen Euro eingesammelt.
Die Forderungen von Anleihe-Gläubigern sind bei einer Insolvenz in der Regel gegenüber denen von Banken nachrangig. Das heißt, ihre Ansprüche werden erst berücksichtigt, wenn die vorrangigen Forderungen bedient wurden. Das verringert die Chance, das investierte Geld ganz oder in Teilen zurückzubekommen.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702 100
Das Solarunternehmen steht bei zahlreichen Anlegern in der Kreide, die in Anleihen der S.A.G. Solarstrom AG investiert haben. Sie müssen also mit deutlichen Verlusten rechnen. Noch trüber sind die Aussichten der Aktionäre der Gesellschaft. Selbst bei einem positiven Abschluss des Investorenprozesses sei weiterhin offen, ob diese einen Mittelrückfluss erhalten, hieß es heute dazu. Immerhin: Aufgrund des positiven Verlaufs des Investorenprozesses ist nach derzeitigem Stand jedoch nicht mit einer Zerschlagung der S.A.G. Solarstrom AG zu rechnen, so das Unternehmen.
Die Gesellschaft hatte im Dezember 2013 einen Antrag auf Insolvenz gestellt und die am 16. Dezember 2013 fällige Zinszahlung für die Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4) nicht leisten können. Das steht auch für die Anleihe mit Laufzeit bis 2017 (ISIN DE000A1K0K53) in Frage, für die im Juli eine Zinsauszahlung anssteht. Mit diesen Schuldverschreibungen hatte das Unternehmen 16,9 Millionen bzw 25 Millionen Euro eingesammelt.
Die Forderungen von Anleihe-Gläubigern sind bei einer Insolvenz in der Regel gegenüber denen von Banken nachrangig. Das heißt, ihre Ansprüche werden erst berücksichtigt, wenn die vorrangigen Forderungen bedient wurden. Das verringert die Chance, das investierte Geld ganz oder in Teilen zurückzubekommen.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702 100