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Anleihegläubigerversammlung von Windreich nur am 22. Juli
Rückschlag für Windreich-Geschäftsführer Willi Balz! Das Landgericht Stuttgart hat ihm untersagt, wie geplant am 20. Juli eine Anleihegläubigerversammlung durchzuführen. Darauf weist die One Square Advisory Services GmbH hin. Diese vertritt als gewählter Gemeinsamer Vertreter Anleger, die in Anleihen des insolventen Projektierers von Offshore-Windparks investiert haben. Sie wollte an der Versammlung teilnehmen, um Fragen zu beantworten.
Laut One Square Advisory hatte Insolvenzverwalter Holger Blümle die Entscheidung des Langerichtes erwirkt. Balz und Blümle liegen schon lange über die Frage im Clinch, wie und zu welchen Preisen die Insolvenzmasse der Windreich GmbH verwertet werden kann und soll (wir haben darüber berichtet).
Entscheidende Anleihegläubigerversammlung am 22. Juli
Das Landgericht hat seine Entscheidung gegen Balz mit den ungeklärten Einberufungsbefugnissen für eine Anleihegläubigerversammlung begründet. Es soll nun am 22. Juli ab 10 Uhr eine Gläubigerversammlung im Amtsgericht Esslingen stattfinden. Die Adresse lautet: Ritterstraße 8, 73728 Esslingen. Da das Gericht laut der One Square Advisory Services GmbH den Anleihegläubigern auf der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung kein Rede- und Fragerecht eingeräumt hat, will diese im Vorfeld Fragen der Anleihegläubiger aufzunehmen. Deren Zusendung ist per Email möglich unter: [email protected]
Auf der Gläubigerversammlung wollen der Insolvenzverwalter und die gemeinsamen Vertreter den Gläubigern Bericht erstatten. Im Anschluss stehen dann unter anderem Entscheidungen über die Ausarbeitung eines Insolvenzplans und die Verwertung der Insolvenzmasse von Windreich an.
Anleihegläubiger, die an der Gläubigerversammlung teilnehmen wollen, müssen sich am Tag der Gläubigerversammlung mit einer aktuellen Depotbescheinigung, einem Sperrvermerk sowie einem gültigen Legitimationspapier vor Ort registrieren.
Laut One Square Advisory hatte Insolvenzverwalter Holger Blümle die Entscheidung des Langerichtes erwirkt. Balz und Blümle liegen schon lange über die Frage im Clinch, wie und zu welchen Preisen die Insolvenzmasse der Windreich GmbH verwertet werden kann und soll (wir haben darüber berichtet).
Entscheidende Anleihegläubigerversammlung am 22. Juli
Das Landgericht hat seine Entscheidung gegen Balz mit den ungeklärten Einberufungsbefugnissen für eine Anleihegläubigerversammlung begründet. Es soll nun am 22. Juli ab 10 Uhr eine Gläubigerversammlung im Amtsgericht Esslingen stattfinden. Die Adresse lautet: Ritterstraße 8, 73728 Esslingen. Da das Gericht laut der One Square Advisory Services GmbH den Anleihegläubigern auf der insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung kein Rede- und Fragerecht eingeräumt hat, will diese im Vorfeld Fragen der Anleihegläubiger aufzunehmen. Deren Zusendung ist per Email möglich unter: [email protected]
Auf der Gläubigerversammlung wollen der Insolvenzverwalter und die gemeinsamen Vertreter den Gläubigern Bericht erstatten. Im Anschluss stehen dann unter anderem Entscheidungen über die Ausarbeitung eines Insolvenzplans und die Verwertung der Insolvenzmasse von Windreich an.
Anleihegläubiger, die an der Gläubigerversammlung teilnehmen wollen, müssen sich am Tag der Gläubigerversammlung mit einer aktuellen Depotbescheinigung, einem Sperrvermerk sowie einem gültigen Legitimationspapier vor Ort registrieren.