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Nachhaltige Aktien, Erneuerbare Energie
Anteil Erneuerbarer Energien in der EU lag 2017 nur bei 17,5 Prozent
2017 erreichte der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch in der Europäischen Union 17,5 Prozent - nur ein halbes Prozent mehr als 2016. Aber doppelt so hoch wie 2004 (8,5 Prozent). Die EU soll bis 2020 einen Anteil von 20 Prozent Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erreichen und mindestens 32 Prozent bis 2030.
Die Zahlen stammen von Eurostat. Das ist das Statistische Amt der Europäischen Union, kurz Eurostat oder ESTAT, eine Verwaltungseinheit der Europäischen Union (EU) zur Erstellung amtlicher europäischer Statistiken mit Sitz in Luxemburg.
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Hinweis: Wer sich wundert, dass häufig über weit höhere Erneuerbare Energie-Anteile geredet wird: Damit sind in der Regel nur die Werte für den Stromverbrauch gemeint. Hier hat Deutschland teilweise 40 Prozent Anteil Erneuerbarer zu melden. Aber bei der Wärme, beim Verkehr, in der Industrie ist der Anteil der Erneuerbaren meist noch gering. (Erläuterungen von Eurostat siehe auch am Ende dieses Berichts).
Schweden bei Erneuerbaren vorne
Den höchsten Anteil Erneuerbarer Energie hat Schweden, den niedrigsten Luxemburg, die Niederlande und Malta. Mit mehr als der Hälfte (54,5 Prozent) war der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch 2017 in Schweden mit Abstand am höchsten. Es folgten Finnland (41 Prozent), Lettland (39 Prozent), Dänemark (35,8 Prozent) und Österreich (32,6 Prozent). Die niedrigsten Anteile Erneuerbarer Energie wurden hingegen in Luxemburg (6,4 Prozent), den Niederlanden (6,6 Prozent) und Malta (7,2 Prozent) registriert.
Etliche Länder erreichen ihre Ziele nicht
Für jeden EU-Mitgliedstaat ist ein eigener Zielwert im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegt. Die nationalen Zielwerte für die Mitgliedstaaten berücksichtigen deren unterschiedliche Ausgangssituation, das Potenzial im Bereich Erneuerbarer Energien und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Von den 28 EU-Mitgliedstaaten haben elf die für die Verwirklichung ihrer nationalen Ziele für 2020 erforderlichen Werte bereits erreicht: Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Kroatien, Italien, Litauen, Ungarn, Rumänien, Finnland und Schweden. Und Lettland und Österreich fehlt nur etwa ein Prozentpunkt, um ihre Ziele für 2020 zu erreichen. Im Gegensatz dazu sind die Niederlande (7,4 Prozentpunkte von ihrem nationalen Zielwert für 2020 entfernt), Frankreich (6,7 Prozentpunkte) und andere weiter von ihren jeweiligen Zielwerten entfernt.
Erneuerbare Energiequellen umfassen Solarenergie (Solarwärme und solare Fotovoltaiksysteme), Energie aus Wasserkraft (einschließlich durch Gezeiten, Wellen und Ozeane erzeugte Energie), Windenergie, geothermische Energie und Energie aus Biomasse in allen Formen (einschließlich Energie aus biologischen Abfällen und flüssigen Biobrennstoffen). Der Beitrag von mit Wärmepumpen erzeugter Erneuerbarer Energie wird für die Mitgliedstaaten berücksichtigt, in denen entsprechende Daten vorlagen. Die aus erneuerbaren Quellen stammende, an die Endverbraucher (Industrie, Verkehr, Haushalte, Dienstleistungssektor einschließlich des Sektors der öffentlichen Dienstleistungen sowie Land-, Forst-und Fischereiwirtschaft) gelieferte Energie bildet den Zähler dieses Indikators. Der Nenner, also der durch alle Energiequellen gedeckte Bruttoendenergieverbrauch, umfasst die gesamte Energie, die für energetische Zwecke an die Endverbraucher geliefert wird, sowie die bei der Strom- und Wärmeerzeugung verloren gegangene Energie (Übertragungs- und Netzverluste).
Es sei darauf hingewiesen, dass Strom im Rahmen von Ein-und Ausfuhren nicht als Erneuerbare Energie betrachtet wird, es sei denn, es wurde ein spezielles zwischenstaatliches Übereinkommen unterzeichnet (derzeit nur zwischen Schweden und Norwegen). Grundlage für die Berechnung der nationalen Anteile der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch bilden die spezifischen Berechnungsbestimmungen der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie der Beschluss 2013/114/EU der Kommission zur Festlegung von Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Berechnung der durch verschiedene Wärmepumpen-Technologien aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Energie.
Die aus Wasserkraft und Windkraft erzeugte Elektrizität wird gemäß den Normalisierungsregeln in Anhang II der Richtlinie 2009/28/EG berücksichtigt. Bei den Daten ab 2011 werden nur diejenigen Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe für den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen berücksichtigt, die den Angaben der Länder zufolge die in den Artikeln 17 und 18 der Richtlinie 2009/28/EG festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Anpassungen der Daten zum Energieverbrauch im Luftverkehr werden nach Artikel 5 Absatz 6 für alle Länder vorgenommen. Die an Eurostat übermittelten Daten zu statistischen Transfers und gemeinsamen Vorhaben (Artikel 6 bis 11) werden in den vorliegenden Daten ebenfalls berücksichtigt. Weitere Details zu der von Eurostat angewandten Berechnungsmethode sind dem Handbuch zum SHARES-Instrument zu entnehmen.