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Atomkraft-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Staat muss Atomkonzerne gering entschädigen
Im Streit um das Atomausstiegsgesetz von 2011 hat das Bundesverfassungsgericht teilweise zugunsten der Atomkonzerne geurteilt. Die Atomkraftbetreiber Eon, RWE und Vattenfall hatten gegen den beschleunigten Ausstieg aus der Atomenergie geklagt. Nun haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe bestätigt, dass das Atomausstiegsgesetz im Wesentlichen mit der deutschen Verfassung im Einklang steht. Allerdings steht ihnen eine "angemessene" Entschädigung zu. "Die Milliardenforderungen der Konzerne sind mit dem heutigen Tage vom Tisch", erklärte hingegen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Sowohl die Einführung fester Abschalttermine als auch die Staffelung der Abschaltfristen seien demnach verfassungskonform, ebenso die entschädigungslose Rücknahme der Laufzeitverlängerungen von 2010 und das Gesetzgebungsverfahren selbst.
Das Gericht sehe lediglich in einem Randbereich des Gesetzes zu den beiden
Atomkraftwerk (AKW) Krümmel und Mülheim-Kärlich einen Sonderfall, der jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes insgesamt nicht in Frage stellt. Für
diese beiden Anlagen müsse der Gesetzgeber nunmehr einen Ausgleich
schaffen. "Wie dies erfolgen kann, darüber lässt das Gericht dem
Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum. Damit steht jedenfalls
fest, dass der Zeitplan des Atomausstiegs nicht verändert wird", so Hendricks.
Laut Urteil hätten die Unternehmen Anspruch auf einen Ausgleich für die ursprünglich im Jahr 2002 zugewiesenen Reststrommengen der Atomkraftwerke. Für die Entschädigungen muss der Gesetzgeber bis Juni 2018 eine gesetzliche Regelung verabschieden. Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht der Ausstieg einen massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.
Das Gericht sehe lediglich in einem Randbereich des Gesetzes zu den beiden
Atomkraftwerk (AKW) Krümmel und Mülheim-Kärlich einen Sonderfall, der jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes insgesamt nicht in Frage stellt. Für
diese beiden Anlagen müsse der Gesetzgeber nunmehr einen Ausgleich
schaffen. "Wie dies erfolgen kann, darüber lässt das Gericht dem
Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum. Damit steht jedenfalls
fest, dass der Zeitplan des Atomausstiegs nicht verändert wird", so Hendricks.
Laut Urteil hätten die Unternehmen Anspruch auf einen Ausgleich für die ursprünglich im Jahr 2002 zugewiesenen Reststrommengen der Atomkraftwerke. Für die Entschädigungen muss der Gesetzgeber bis Juni 2018 eine gesetzliche Regelung verabschieden. Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht der Ausstieg einen massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.