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Aufatmen - Europäischer Gerichtshof verhindert Attacke auf EEG
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute in einem Grundsatz-Urteil bestätigt, dass nationale Fördersysteme nicht für ausländischen Strom aus erneuerbaren Energien geöffnet werden müssen. Er sah keinen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit, da nationale Fördersysteme nach der geltenden Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klima- und Energieziele erforderlich sind. Damit ist die Gefahr gebannt, dass in Zukunft jeder ausländische-Grünstromproduzent die deutsche EEG-Vergütung geltend machen. Damit wäre das deutsche Tarifsystem nicht mehr finanzierbar gewesen. Der EuGH musste über die Vereinbarkeit schwedischer Ökostromförderung mit Unionsrecht entscheiden. Ein finnischer Windkraftbetreiber hatte geklagt, seinen Ökostrom ins Nachbarland Schweden leiten zu dürfen, um ihn nach dortigen Fördersätzen vergütet zu bekommen.
Bundesenergie- und -wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärte zu dem Urteil von heute: "Ich begrüße dieses Urteil sehr. Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme. Das bestätigt auch die Position der Bundesregierung bei den Diskussionen mit der EU-Kommission zur Notifizierung des neuen EEG. Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht."
Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion 'Die Linke': „Das überraschende Urteil des Europäischen Gerichtshofs lässt aufatmen und ist ein juristischer Erfolg für die Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa. Die Gegner der Energiewende haben sich zu früh gefreut. Die Richter in Luxemburg schützen mit ihrer Entscheidung nationale Modelle der Ökostromförderung. Die EU-Richter sagen ganz klar: Umwelt und Klima gehen vor Markt und Unternehmensgewinne. Um die Umwelt zu schützen und die Klimaänderungen zu bekämpfen ist die Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit rechtens. Das von vielen herbeigewünschte Todesurteil für das EEG durch die Pflicht, Grünstrom EU-weit entsprechend nationaler Regeln fördern zu müssen, ist damit abgewendet.“
Bundesenergie- und -wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärte zu dem Urteil von heute: "Ich begrüße dieses Urteil sehr. Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme. Das bestätigt auch die Position der Bundesregierung bei den Diskussionen mit der EU-Kommission zur Notifizierung des neuen EEG. Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht."
Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Fraktion 'Die Linke': „Das überraschende Urteil des Europäischen Gerichtshofs lässt aufatmen und ist ein juristischer Erfolg für die Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa. Die Gegner der Energiewende haben sich zu früh gefreut. Die Richter in Luxemburg schützen mit ihrer Entscheidung nationale Modelle der Ökostromförderung. Die EU-Richter sagen ganz klar: Umwelt und Klima gehen vor Markt und Unternehmensgewinne. Um die Umwelt zu schützen und die Klimaänderungen zu bekämpfen ist die Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit rechtens. Das von vielen herbeigewünschte Todesurteil für das EEG durch die Pflicht, Grünstrom EU-weit entsprechend nationaler Regeln fördern zu müssen, ist damit abgewendet.“