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Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter verlangsamt
Der Ausbau der Photovoltaikleistung in Deutschland verlangsamt sich weiter. Das zeigt die jüngste Meldestatistik für Solaranlagen der Bundesnetzagentur. Demnach sind im November 2013 bundesweit rund 10.000 neue Sonnenstromkraftwerke mit knapp 226 Megawatt (MW) Leistungskapazität installiert worden und in Betrieb gegangen. Im Oktober 2012 war die neu ans Stromnetz angeschlossene Photovoltaikleistung mit 609 MW noch deutlich mehr als doppelt so hoch gewesen. Auch im Vormonat war die neu installierte Sonnenstromkapazität mit 291 MW noch höher ausgefallen. Insgesamt verfügt Deutschland demnach nun über Solaranlagen mit 35.308 MW.
Im den ersten zehn Monaten 2013 haben somit Solaranlagen mit 4.059 MW ihren Betrieb aufgenommen. Die gesetzlich festgelegte Kürzung der festen Einspeisetarife (der Fachbegriff dafür ist Degression) wird deshalb wie schon im November bei 0,4 Prozent liegen. Denn im Erneuerbare-Energie-Gesetz ist (EEG) ist festgelegt dass der feste Einspeisetarif jeden Monat um mindestens ein Prozent fällt. Ob die Kürzung abgesehen davon noch weiter beschnitten wird, hängt davon ab, wie viele Solaranlagen neu installiert werden.
Aktuell sollen jährlich laut EEG Solarstromkraftwerke mit 2.500 bis 3.500 MW Leistungskapazität neu in Betrieb gehen. Bis einschließlich Oktober 2013 wurde dieser Wert um 559 MW überschritten. Das heißt, die Einspeisevergütung würde bei der nächsten Kürzungsrunde um 0,4 Prozent gesenkt. Erst wenn das Ausbauziel um mehr als 1.000 MW überschritten wird, greift die nächste Kürzungsstufe. Dann käme die Degression auf 0,8 Prozent.
Auch weil im Winter traditionell weniger neue Solaranlagen installiert werden, als in den wärmeren Monaten des Jahres, ist es unwahrscheinlich, dass im Dezember Solaranlagen mit 441 MW neu in Betrieb gehen. Deshalb geht auch die Bundesnetzagentur davon aus, dass die Degeression bis Januar konstant bei 1,4 Prozent bleibt.
Die aktuellen Einspeisevergütungen bis einschließlich Januar 2014
Stand: 31. Oktober 2013 / Quelle: Bundesnetzagentur
Erläuterung: Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen und nicht für Freiflächenanlagen.
Im den ersten zehn Monaten 2013 haben somit Solaranlagen mit 4.059 MW ihren Betrieb aufgenommen. Die gesetzlich festgelegte Kürzung der festen Einspeisetarife (der Fachbegriff dafür ist Degression) wird deshalb wie schon im November bei 0,4 Prozent liegen. Denn im Erneuerbare-Energie-Gesetz ist (EEG) ist festgelegt dass der feste Einspeisetarif jeden Monat um mindestens ein Prozent fällt. Ob die Kürzung abgesehen davon noch weiter beschnitten wird, hängt davon ab, wie viele Solaranlagen neu installiert werden.
Aktuell sollen jährlich laut EEG Solarstromkraftwerke mit 2.500 bis 3.500 MW Leistungskapazität neu in Betrieb gehen. Bis einschließlich Oktober 2013 wurde dieser Wert um 559 MW überschritten. Das heißt, die Einspeisevergütung würde bei der nächsten Kürzungsrunde um 0,4 Prozent gesenkt. Erst wenn das Ausbauziel um mehr als 1.000 MW überschritten wird, greift die nächste Kürzungsstufe. Dann käme die Degression auf 0,8 Prozent.
Auch weil im Winter traditionell weniger neue Solaranlagen installiert werden, als in den wärmeren Monaten des Jahres, ist es unwahrscheinlich, dass im Dezember Solaranlagen mit 441 MW neu in Betrieb gehen. Deshalb geht auch die Bundesnetzagentur davon aus, dass die Degeression bis Januar konstant bei 1,4 Prozent bleibt.
Die aktuellen Einspeisevergütungen bis einschließlich Januar 2014
Anlagentyp | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.9.2013) | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.10.2013) | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.11.2013) | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.12.2013) | Vergütung in Cent je KWh: (Inbetriebnahme 1.1.2014) |
Kleine Dachanlagen bis 10 kW | 14,54 | 14,27 | 14,07 | 13,88 | 13,68 |
Kleine Dachanlagen bis 40 kW | 13,79 | 13,54 | 13,35 | 13,17 | 12,98 |
Dachanlagen bis 1.000 kW | 12,30 | 12,08 | 11,91 | 11,74 | 11,58 |
Dachanlagen ab 1.000 bis 10.000 KW | 10,06 | 9,88 | 9,74 | 9,61 | 9,47 |
Freiflächenanlagen bis 10.000 kW | 10,06 | 9,88 | 9,74 | 9,61 | 9,47 |
Monatliche Senkung (Degression) in % | 1,8 | 1,8 | 1,4 | 1,4 | 1,4 |
Stand: 31. Oktober 2013 / Quelle: Bundesnetzagentur
Erläuterung: Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen größer 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen und nicht für Freiflächenanlagen.