Erneuerbare Energie

Ausschreibungen für Offshore-Windparks in Deutschland starten

Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung für Offshore-Windparks gestartet. Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 schreibt diese Auktion vor. Die Ausschreibung umfasst ein Volumen von 1.550 Megawatt (MW) und erfolgt zum 3. April 2017. Die Vergütung von Offshore-Windstrom soll höchstens bei 12 Eurocent pro Kilowattstunde liegen. Den Zuschlag erhalten die Projekte mit den niedrigsten Geboten.

Vorraussetzung für die Teilnahme an der Auktion ist laut der Bundesnetzagentur, dass die Anlagen nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden sollen. An der Ausschreibung dürfen alle Offshore-Windparks teilnehmen, die vor August 2016 genehmigt wurden oder einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufwiesen. Die zweite Ausschreibung für Offshore-Windkraftanlagen soll am 1. April 2018 erfolgen, ebenfalls mit einem Ausschreibungsvolumen von 1.550 MW. Von den insgesamt 3.100 MW aus den beiden Auktionen müssen mindestens 500 MW Offshore-Anlagen in der Ostsee entstehen.

Offshore-Windparks: Kleinere Ausbauziele ab 2021

Zuletzt hatte der Offshore-Ausbau in Deutschland geschwächelt:  Im Jahr 2016 gingen in Deutschland 156 Offshore-Windkraftanlagen mit einer Leistung von 818 MW neu ans Netz, deutlich weniger als noch in 2015, wo 2.263 MW neu ans Stromnetz angeschlossen wurden.

Die neue Regelung soll für mehr mehr Wettbewerb und Kosteneffizienz bei Windparks auf See sorgen.  Allerdings kommt auch Kritik aus der Offshore-Windbranche an den im EEG 2017 verankerten Ausbauzielen:  Entgegen ursprünglicher Planungen sollen in den Jahren 2021/2022 nur noch jeweils 500 MW statt wie zunächst anvisiert 730 MW ausgeschrieben werden. Effektive Kostensenkungen seien aber nur mit einem kontinuierlichen Ausbau und einem ausreichenden Ausbauvolumen möglich, so die Kritiker.
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