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BaFin untersagt öffentliches Angebot von Teakholz-Direktinvestment
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Angebot eines Teakholz-Direktinvestments in Deutschland untersagt. Laut BaFin hat der Anbieter bislang keinen von der Behörde gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht.
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
Die Meldung der BaFin im Wortlaut:
"Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment "Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2019 das öffentliche Angebot von "Golden Teak – Land Lease“ der Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.
Die Life Forestry Switzerland AG hat gegen den Bescheid vom 03. September 2019 Widerspruch eingelegt und Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt.“