Die Deutsche Cannabis AG soll gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben. / Foto: Pixabay

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BaFin: Zwangsgelder gegen Deutsche Cannabis AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Deutsche Cannabis AG Zwangsgelder festgesetzt. Das Hamburger Unternehmen soll laut BaFin seine Finanzberichterstattungspflichten verletzt haben.

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Nach Ansicht der Behörde hat die Deutsche Cannabis AG gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2016 sowie gegen § 115 Absatz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.

Daher setzte die BaFin am 29. August Zwangsgelder in Höhe von 565.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG fest. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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