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Bahn frei für Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kernstück und Motor der deutschen Energiewende, wird heute vom Bundestag zwar nicht außer Kraft gesetzt. Doch das Parlament dürfte heute den Ausstieg aus festen Einspeisetarifen für Ökostrom einleiten. Denn die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des EEG läuft darauf hinaus, dass ab 2017 nur noch rund 20 Prozent des Stroms aus neu errichteten Erneuerbare-Energie-Anlagen mit einem festen Einspeisetarife vergütet wird. Für alle übrigen Ökostromkraftwerke gilt dann, dass der Preis für ihren Strom über Ausschreibungen festgelegt wird.
Dass der Bundestag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zustimmen wird ist nicht nur deshalb sicher, weil Union und SPD über eine komfortable Mehrheit im Parlament verfügen. Es ist auch schon im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie eine Vorentscheidung darüber gefallen. Dieser winkte den Gesetzentwurf der Bundesregierung durch, über den ECOreporter.de umfassend berichtet hatte. Es gab nur noch geringfügige Änderungen, von denen vor allem Bürgerenergiegenossenschaften profitieren sollen. Die kamen bei den bisherigen Ausschreibungen, die das derzeit gültige EEG für große Freiflächen-Solarparks eingeführt hatte, fast gar nicht zum Zug. Die Gründung neuer Energiegenossenschaften ist stark rückläufig (hier erfahren Sie mehr darüber).
Das neue EEG bremst nun auch die Windkraft aus
Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), lässt an der abermaligen EEG-Reform kein gutes Haar. Nach seinen Worten ist diese „ein Rückschlag für den dringend notwendigen Umstieg auf eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung. Sie verschlechtert die Rahmenbedingungen für die Branche der Erneuerbaren Energien deutlich.“ Der BEE-Geschäftsführer weiter: „Niemand in der Welt versteht, warum die deutsche Bundesregierung genau jetzt, da Photovoltaik und Windkraft immer günstiger werden und Erneuerbare Energien weltweit boomen, das Ausbautempo im Heimatland der Energiewende abschwächen will. Die Politik sollte der Erneuerbaren-Branche keine Knüppel zwischen die Beine werfen, sondern sie weiter dabei bestärken, nachhaltige Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und rasch auf eine klimafreundliche Energieversorgung umzusteigen.“ Falk kritisiert insbesondere, dass die EEG-Reform nun auch der deutschen Windkraft Zügel anlegt, durch die Verpflichtung zur Preisfestsetzung über Ausschreibungen und dadurch, dass die starke Begrenzung der auszuschreibenden Kontingente die Neuinstallation von Windparks ausbremst. In den vergangenen Jahren hatten Einschnitte beim EEG dazu geführt, dass der Ausbau der deutschen Solarstromkapazität von jährlich über sieben Gigawatt (GW) auf unter zwei GW eingebrochen ist.
Verbesserungen beim Solarstrom für Mietshäuser
Für den Bereich Photovoltaik sieht die abermalige EEG-Reform vor, dass künftig nicht nur für Freiflächen-Solarparks, sondern für alle größeren Solaranlagen mit mehr als 0,750 Megawatt (MW) der Strompreis über Auktionen ermittelt wird. Auch hier begrenzen Vorgaben für das Ausschreibungskontingent den Zubau.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), übt daher ebenfalls scharfe Kritik: „Das EEG ist aus Sicht der Solarwirtschaft Ausdruck zaghafter Korrekturen und verpasster Chancen. Statt beherzt neuen Geschäftsmodellen den Weg zu ebnen, verharrt die Bundesregierung bei dem Versuch, den Ausbau der Photovoltaik Kilowattweise zu steuern. Damit bleibt das Land der Energiewende weit hinter seinen Möglichkeiten und den Klimaschutzbeschlüsse von Paris zurück.“ Körnig lobt immerhin eine Abänderung des Gesetzesentwurfes, die vor allem auf Druck von SPD-regierten Bundesländern zuletzt noch durchgeführt wurde: „Sehr erfreulich ist die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung, mit der solare Mieterstrommodelle anderen Eigenversorgungsmodellen gleichgestellt werden sollen“, sagt Körnig. Dadurch werde es künftig deutlich einfacher, Haushalte in Mietshäusern mit günstigem Solarstrom vom eigenen Dach zu versorgen. „Solar erzeugter Mieterstrom wird die Energiewende in die Städte bringen. Das ist ein großer Erfolg“, so der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft BSW-Solar.
Bildhinweis: Carsten Körnig / Foto: BSW-Solar
Nach dem Bundestag muss heute auch der Bundesrat über die EEG-Novelle abstimmen. Die Länder haben ihre Zustimmung bereits signalisiert, sie könnten die EEG-Reform ohnehin nicht verhindern, sondern durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses nur um einige Monate verzögern, was für die Branche der Erneuerbaren Energien nur noch mehr Planungsunsicherheit bedeutetn würde. Somit dürfte die EEG-Novelle wie geplant Anfang 2017 in Kraft treten.
Dass der Bundestag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zustimmen wird ist nicht nur deshalb sicher, weil Union und SPD über eine komfortable Mehrheit im Parlament verfügen. Es ist auch schon im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie eine Vorentscheidung darüber gefallen. Dieser winkte den Gesetzentwurf der Bundesregierung durch, über den ECOreporter.de umfassend berichtet hatte. Es gab nur noch geringfügige Änderungen, von denen vor allem Bürgerenergiegenossenschaften profitieren sollen. Die kamen bei den bisherigen Ausschreibungen, die das derzeit gültige EEG für große Freiflächen-Solarparks eingeführt hatte, fast gar nicht zum Zug. Die Gründung neuer Energiegenossenschaften ist stark rückläufig (hier erfahren Sie mehr darüber).
Das neue EEG bremst nun auch die Windkraft aus
Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), lässt an der abermaligen EEG-Reform kein gutes Haar. Nach seinen Worten ist diese „ein Rückschlag für den dringend notwendigen Umstieg auf eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung. Sie verschlechtert die Rahmenbedingungen für die Branche der Erneuerbaren Energien deutlich.“ Der BEE-Geschäftsführer weiter: „Niemand in der Welt versteht, warum die deutsche Bundesregierung genau jetzt, da Photovoltaik und Windkraft immer günstiger werden und Erneuerbare Energien weltweit boomen, das Ausbautempo im Heimatland der Energiewende abschwächen will. Die Politik sollte der Erneuerbaren-Branche keine Knüppel zwischen die Beine werfen, sondern sie weiter dabei bestärken, nachhaltige Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und rasch auf eine klimafreundliche Energieversorgung umzusteigen.“ Falk kritisiert insbesondere, dass die EEG-Reform nun auch der deutschen Windkraft Zügel anlegt, durch die Verpflichtung zur Preisfestsetzung über Ausschreibungen und dadurch, dass die starke Begrenzung der auszuschreibenden Kontingente die Neuinstallation von Windparks ausbremst. In den vergangenen Jahren hatten Einschnitte beim EEG dazu geführt, dass der Ausbau der deutschen Solarstromkapazität von jährlich über sieben Gigawatt (GW) auf unter zwei GW eingebrochen ist.
Verbesserungen beim Solarstrom für Mietshäuser
Für den Bereich Photovoltaik sieht die abermalige EEG-Reform vor, dass künftig nicht nur für Freiflächen-Solarparks, sondern für alle größeren Solaranlagen mit mehr als 0,750 Megawatt (MW) der Strompreis über Auktionen ermittelt wird. Auch hier begrenzen Vorgaben für das Ausschreibungskontingent den Zubau.

Bildhinweis: Carsten Körnig / Foto: BSW-Solar
Nach dem Bundestag muss heute auch der Bundesrat über die EEG-Novelle abstimmen. Die Länder haben ihre Zustimmung bereits signalisiert, sie könnten die EEG-Reform ohnehin nicht verhindern, sondern durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses nur um einige Monate verzögern, was für die Branche der Erneuerbaren Energien nur noch mehr Planungsunsicherheit bedeutetn würde. Somit dürfte die EEG-Novelle wie geplant Anfang 2017 in Kraft treten.