Erneuerbare Energie

Bedeutet die EEG-Novelle das Aus für Bürgerenergieprojekte?

Auf der Klausur des Bundeskabinetts in Meseberg hat dieses die Eckpunkte zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel gebilligt (per  Mausklick gelangen Sie zu unserem Bericht über die Pläne des Ministers). Die darin aufgelisteten Maßnahmen sollen dazu beitragen dass der Ökostrom-Anteil von derzeit knapp 25 Prozent bis zum Jahr 2025 nur auf bis zu 45 Prozent wächst. Darauf hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verständigt.

In einer gemeinsamen Erklärung der Grünstromanbieter Greenpeace Energy, Elektrizitätswerke Schönau (EWS) und naturstrom AG kritisiert Ursula Sladek die verabschiedeten Pläne. Die Vorsitzende der EWS, die im vergangenen Herbst mit dem Deutschen Umweltpreis 2013 ausgezeichnet worden war (wir  berichteten), stellt darin fest, dass die angekündigten Maßnahmen weder den Ausbau der Erneuerbaren voranbringen noch die Stromversorgung billiger machen. „Stattdessen bremst Gabriel die Bürgerenergiewende aus und bereinigt den Markt zu Gunsten der großen Konzerne“, so Sladek. Noch immer fehle ein Gesamtkonzept. Man drehe nicht etwa an den großen Schrauben wie dem nicht funktionierenden Emissionshandel oder den Industrierabatten bei der EEG-Umlage, obwohl beides sich erheblich auf die Strompreise auswirke. Stattdessen werde eine Vielzahl von kleinen Schrauben bewegt und dies zum Großteil in die falsche Richtung.

Sladek sagt: „Die Bundesregierung weigert sich, die tatsächlichen Hemmnisse der Energiewende zu überwinden, setzt weiterhin auf künstlich verbilligte Braunkohle und zementiert so Kosten und Umweltfolgen für die Zukunft. Ihrer Verpflichtung zur Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit wird die Regierung mit den vorgestellten Eckpunkten nicht gerecht!“

Sie konkretisiert dies am Beispiel der Windkraft an Land, deren Ausbau künftig auf 2.500 Megawatt (MW) proj Jahr begrenzt werden soll. „Das schwächt die Investitionssicherheit vor allem für Windkraftanlagen, für die eine mehrjährige Planung benötigt wird“, meint Sladek.  Eine solche instabile Finanzierungssituation führe dazu, dass insbesondere Bürgerenergiegenossenschaften und mittelständische Unternehmen ihr Engagement beim Ausbau der Erneuerbaren wohl erheblich reduzieren müssen.

„Auch die Konzentration auf die relativ zentrale und teure Offshore-Windkraft, die 2015 etwa die Hälfte der gesamten Förderkosten ausmachen soll und aufgrund der hohen Investitionskosten primär Großunternehmen zugute kommt, zielt in die falsche Richtung“, so Sladek weiter. „Wenn dann noch ab 2017 das Recht zum Betrieb neuer regenerativer Anlagen von europaweiten Ausschreibungen abhängig gemacht wird, ist klar, dass Bürger und mittelständische Unternehmen keine Chance haben, sich noch für Erneuerbare Energien zu engagieren. Die Bürgerenergiewende wird abgewürgt und der Markt den großen Konzernen überlassen.“

Als problematisch bewertet es die Vorsitzende der EWS zudem, dass die Novelle des EEG schon in etwas mehr als einem halben Jahr in Kraft treten soll. Sladek dazu: „Durch die enge Frist wird einer Vielzahl von Projekten, die in der Planung teils sehr weit fortgeschritten sind, die Investitionsgrundlage entzogen. Teils erhebliche Planungskosten müssen abgeschrieben werden, das finanzielle Engagement tausender Bürgerinnen und Bürger wäre umsonst gewesen.“

Der Beitrag der Bürger zur Energiewende bislang fast viermal so groß wie der der Energieversorger. Das hat eine Marktstudie des Marktforschungsinstitut trend:research und der Leuphana Universität Lüneburg im vergangenen Herbst ermittelt. Demnach kam mit 47 Prozent der bis Ende 2012 installierten Leistung aus Erneuerbaren Energien fast die Hälfte des in Deutschland produzierten Ökostroms aus Anlagen, die Bürgern gehören. Die Untersuchung mit dem Titel „Definition und Marktanalyse von Bürgerenergie in Deutschland“ war gemeinsam von der Initiative ‚Die Wende – Energie in Bürgerhand‘ und der Agentur für Erneuerbare Energien in Auftrag gegeben worden. Der Studie zufolge entfiel auf Grünstromanlagen im Besitz von Bürgern 48 Prozent der Solarleistung, ferner die Hälfte der installierten Windenergie und ein großer Teil der erzeugten Bioenergie. Dem steht ein Anteil von ganzen zwölf Prozent der Energieversorger gegenüber, wie der Report ermittelt hat.
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