Erneuerbare Energie

Bei Energiegenossenschaften immer weniger Neugründungen

Immer weniger Energiegenossenschaften werden in Deutschland neu gegründet. Darauf weist der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband hin. Das sei insbesondere eine Folge der Veränderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Der DGRV  hat heute gemeinsam mit der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in Berlin eine Untersuchung zur Entwicklung von Energiegenossenschaften vorgestellt. Demnach ist die Zahl der Neugründungen von Energiegenossenschaften in 2015 um weitere 25 Prozent auf insgesamt nur noch 40 geschrumpft. Zum Vergleich: 2013 waren noch 129 Energiegenossenschaften gegründet worden. Nach einer umfassenden EEG-Reform war diese Zalh in 2014 auf 53 Neugründungen eingebrochen. Dieser Negativtrend setzte sich laut dem DGRV in 2015 fort. Der Verband befürchtet, dass durch die abermalige EEG-Reform, die die Bundesregierung eingeleitet hat, die Bedingungen für Energiegenossenschaften noch schwieriger werden. Denn das EEG 2016 soll festlegen, dass die Preise für Ökostrom aus Neuanlagen künftig fast nur noch über Ausschreibungen ermittelt werden (wir haben darüber  berichtet).

Veränderungen beim EEG als Hindernisse für Energiegenossenschaften

„Die Boomjahre sind erst einmal vorbei. Vor allem die wirtschaftlichen Grenzen für neue Photovoltaikprojekte schränken die Aktivitäten der Energiegenossenschaften deutlich ein. Mit der Einführung von Ausschreibungen wird nun eine weitere Hürde für die Bürgerenergie geschaffen“, erklärt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV. Ihm zufolge zeigen die Ergebnisse der vier Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen, die bislang durchgeführt wurden, dass die versprochene Akteursvielfalt nicht gewährleistet wird. Das EEG 2014 hatte vorgeschrieben, dass der Preis für Strom aus neuen Solarparks auf freier Fläche über Auktionen ermittelt wird. Doch bei den drei Ausschreibungen in 2015 und der ersten in 2016 kamen Energiegenossenschaften kaum zum Zug. Auf sie entfielen ganze 0,22 Prozent der Solarstromkapazität, die die erfolgreichen Bieter nach dem Zuschlag bei den vier Ausschreibungen umsetzen können. Entsprechend kritisch sieht der DGRV die Ausweitung Ausschreibungsmodells durch das EEG.

Der Gesetzentwurf für die EEG-Reform sieht vor, dass Bürgerenergiegesellschaften in einer frühzeitigen Planungsphase in die Ausschreibung gehen können. Ott sagt dazu: „Wir begrüßen sehr, dass die Bürgerenergie im Gesetzentwurf berücksichtigt wird. Das grundsätzlich höhere Risiko für kleine Akteure wie Bürgerenergiegenossenschaften wird dadurch aber nicht vermieden, es wird sogar vergrößert. Nach einem Zuschlag zum frühen Planungszeitpunkt kann das Projekt im weiteren Prozess bis zur Genehmigung aus unterschiedlichen Gründen scheitern. Dann würde die Bürgerenergiegesellschaft unverschuldet ihre Planungskosten verlieren und müsste zusätzlich noch eine Strafe (Pönale) zahlen. Das können bis zu 45.000 Euro pro Anlage sein.“ Deshalb schlägt der DGRV  laut seinem Vorstandsvorsitzender vor, dass bezuschlagte Gebote von Bürgerenergiegesellschaften zu einem späteren Zeitpunkt ohne Strafzahlungen zurückgegeben werden können.

Nahwärmegenossenschaften im Aufwind

Eine positive Entwicklung sieht der DGRV dagegen bei den Nahwärmegenossenschaften: In 2015 seien 145 solcher Genossenschaften gegründet worden, mehr als 50 allein in den vergangenen drei Jahren. Ein wichtiger Partner für sie seien die Kommunen. „Gerade bei der Wärmeversorgung von Wohngebieten sind Energiegenossenschaften und Kommunen die idealen Partner“, erklärt AEE-Geschäftsführer Philipp Vohrer. „Häufig werden die Nahwärmenetze genossenschaftlich durch die Hausbesitzer selbst betrieben, während die Kommunen das Projekt planerisch und organisatorisch unterstützen.“
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