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Benachteiligt das neue EEG die umweltverträgliche Produktion von Biogas?
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Ende vergangener Woche den Bundesrat passiert hat, benachteiligt die umweltverträgliche Produktion von Biogas. Darauf weist der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hin. Im letzten Moment sei Kleegras aus der höchsten Vergütungsstufe gekippt worden. Im nun verabschiedeten EEG würden die zusätzlichen zwei Cent pro Kilowattstunde für den Einsatz von Kleegras zum 1.1.2012 gestrichen. Damit verhindere die Bundesregierung de facto, dass die besonders umweltfreundlichen Ökobetriebe Biogasanlagen wirtschaftlich betreiben können", kritisiert der Vorstandsvorsitzende des BÖLW Felix Prinz zu Löwenstein.
Ihm zufolge wird Kleegras vor allem von ökologisch wirtschaftenden Betrieben in der Fruchtfolge eingesetzt, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen und den Unkrautbesatz zu regulieren. Ackerbaubetriebe, die den Aufwuchs nicht verfüttern können, hätten durch die höhere Vergütung die Möglichkeit gehabt, Biogasanlagen mit einem Substrat zu betreiben, das nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln stehe.
Ihm zufolge wird Kleegras vor allem von ökologisch wirtschaftenden Betrieben in der Fruchtfolge eingesetzt, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen und den Unkrautbesatz zu regulieren. Ackerbaubetriebe, die den Aufwuchs nicht verfüttern können, hätten durch die höhere Vergütung die Möglichkeit gehabt, Biogasanlagen mit einem Substrat zu betreiben, das nicht in Konkurrenz zu Nahrungsmitteln stehe.