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Bergbauer gegen RWE: Die nächste Runde der Klimaklage
Es erinnert an den Kampf von David gegen den Riesen Goliath: Der peruanische Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya ist gegen den Energiekonzern RWE vor Gericht gezogen. Es geht im Kern um die Frage, ob einzelne Mitverursacher des Klimawandels rechtlich haftbar gemacht werden können. Nach einer knapp dreistündigen Verhandlung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm gestern mitgeteilt, dass es "wahrscheinlich" bei dem Verfahren in die Beweisaufnahme gehen möchte. Das Klagebegehren Lliuyas sei "schlüssig", hieß es in der Pressemeldung des 5. Zivilsenats des OLG.
RWE erhält die Möglichkeit, noch einmal schriftlich Stellung dazu zu nehmen. Der Verkündungstermin ist der 30. November 2017: An diesem Tag wird das OLG Hamm seinen endgültigen Beschluss darüber verkünden, ob es ein Beweisverfahren gibt.
Bergführer Luciano Lliuya und seine Anwältin Dr. Roda Verheyen aus Hamburg werten dies als Etappenerfolg. "Der 5. Zivilsenat hat heute Rechtsgeschichte geschrieben. Dieses Votum ist eindeutig", sagte Verheyen. "Erstmals meint ein Gericht, dass Mitverursacher des Klimawandels grundsätzlich für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge der Klimaveränderung entstehen." Dass RWE mitverantwortlich sei, müsse man jetzt im Detail beweisen. "Das wird noch ein langer Weg. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass wir die Beweiskette schließen können."
"Wir wollen, dass von Klimawandelfolgen bedrohte Menschen nicht hilf- und rechtlos sind"
Kleinbauer Lliuya möchte mit der Zivilklage erreichen, dass RWE als Mitverursacher des Klimawandels für Schutzmaßnahmen in den Anden aufkommt. Sein Heimatort Huaraz ist akut bedroht von einer Gletscherschmelze (wir berichteten). Das Verfahren sei ein Präzedenzfall, weil es ähnliche Rechtsvorschriften wie die hier angewendete in sehr vielen Ländern gebe, teilte die Nichtregierungsorganisation (NGO) Germanwatch mit, welche die Klimaklage unterstützt. Bei einem Erfolg könnte der Prozess weltweit weitere Klagen gegen Mitverursacher des Klimawandels nach sich ziehen.
"Der Druck auf große Treibhausgas-Emittenten und die Politik ist mit dem heutigen Tag massiv gewachsen", sagte Klaus Milke, Vorsitzender der NGO Germanwatch. Es wird nun noch viel mehr darum gehen, sich grundsätzlich mit der Frage zu beschäftigen, wie die großen Verursacher des Klimawandels angemessen zur Verantwortung für den Schutz der Opfer gezogen werden können. Niemand will eine Prozessflut, aber wir wollen, dass von Klimawandelfolgen bedrohte Menschen nicht hilf- und rechtlos sind."
RWE will CO2-Ausstoß mindern: "Hohe Priorität"
Die Vorinstanz - das Landgericht Essen - hatte die Klage zunächst abgewiesen. Daraufhin ging der Kleinbauer in Berufung. RWE bekräftigte nun vor dem OLG, dass die Klage und Berufung Lliuyas "nicht zulässig und unbegründet" sei. "Aufgrund der Vielzahl der weltweiten Emissionen von Treibhausgasen aus natürlichen wie anthropogenen Quellen und der Komplexität des Klimas sowie dessen natürlicher Variabilität, ist es nach Auffassung von RWE nicht möglich, spezifische Auswirkungen einer Klimaveränderung juristisch einem einzelnen Emittenten zuzurechnen", teilte die Pressestelle des Energiekonzerns aus Essen mit.
Die Senkung der eigenen CO2-Emissionen habe für RWE "hohe Priorität". Aus diesem Grund habe das Unternehmen seinen Kraftwerkspark in den letzten Jahren modernisiert, also neue Kraftwerke gebaut, vorhandene Anlagen effizienter gemacht und alte stillgelegt. Es gebe einen "festen Fahrplan" für die weitere Minderung ihres CO2-Ausstoßes, zudem habe der Konzern in den vergangenen Jahren Milliarden in den Ausbau der Erneuerbaren Energien investiert. - Ob das genügt, wird sich zeigen.
RWE erhält die Möglichkeit, noch einmal schriftlich Stellung dazu zu nehmen. Der Verkündungstermin ist der 30. November 2017: An diesem Tag wird das OLG Hamm seinen endgültigen Beschluss darüber verkünden, ob es ein Beweisverfahren gibt.
Bergführer Luciano Lliuya und seine Anwältin Dr. Roda Verheyen aus Hamburg werten dies als Etappenerfolg. "Der 5. Zivilsenat hat heute Rechtsgeschichte geschrieben. Dieses Votum ist eindeutig", sagte Verheyen. "Erstmals meint ein Gericht, dass Mitverursacher des Klimawandels grundsätzlich für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge der Klimaveränderung entstehen." Dass RWE mitverantwortlich sei, müsse man jetzt im Detail beweisen. "Das wird noch ein langer Weg. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass wir die Beweiskette schließen können."
"Wir wollen, dass von Klimawandelfolgen bedrohte Menschen nicht hilf- und rechtlos sind"
Kleinbauer Lliuya möchte mit der Zivilklage erreichen, dass RWE als Mitverursacher des Klimawandels für Schutzmaßnahmen in den Anden aufkommt. Sein Heimatort Huaraz ist akut bedroht von einer Gletscherschmelze (wir berichteten). Das Verfahren sei ein Präzedenzfall, weil es ähnliche Rechtsvorschriften wie die hier angewendete in sehr vielen Ländern gebe, teilte die Nichtregierungsorganisation (NGO) Germanwatch mit, welche die Klimaklage unterstützt. Bei einem Erfolg könnte der Prozess weltweit weitere Klagen gegen Mitverursacher des Klimawandels nach sich ziehen.
"Der Druck auf große Treibhausgas-Emittenten und die Politik ist mit dem heutigen Tag massiv gewachsen", sagte Klaus Milke, Vorsitzender der NGO Germanwatch. Es wird nun noch viel mehr darum gehen, sich grundsätzlich mit der Frage zu beschäftigen, wie die großen Verursacher des Klimawandels angemessen zur Verantwortung für den Schutz der Opfer gezogen werden können. Niemand will eine Prozessflut, aber wir wollen, dass von Klimawandelfolgen bedrohte Menschen nicht hilf- und rechtlos sind."
RWE will CO2-Ausstoß mindern: "Hohe Priorität"
Die Vorinstanz - das Landgericht Essen - hatte die Klage zunächst abgewiesen. Daraufhin ging der Kleinbauer in Berufung. RWE bekräftigte nun vor dem OLG, dass die Klage und Berufung Lliuyas "nicht zulässig und unbegründet" sei. "Aufgrund der Vielzahl der weltweiten Emissionen von Treibhausgasen aus natürlichen wie anthropogenen Quellen und der Komplexität des Klimas sowie dessen natürlicher Variabilität, ist es nach Auffassung von RWE nicht möglich, spezifische Auswirkungen einer Klimaveränderung juristisch einem einzelnen Emittenten zuzurechnen", teilte die Pressestelle des Energiekonzerns aus Essen mit.
Die Senkung der eigenen CO2-Emissionen habe für RWE "hohe Priorität". Aus diesem Grund habe das Unternehmen seinen Kraftwerkspark in den letzten Jahren modernisiert, also neue Kraftwerke gebaut, vorhandene Anlagen effizienter gemacht und alte stillgelegt. Es gebe einen "festen Fahrplan" für die weitere Minderung ihres CO2-Ausstoßes, zudem habe der Konzern in den vergangenen Jahren Milliarden in den Ausbau der Erneuerbaren Energien investiert. - Ob das genügt, wird sich zeigen.