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Best Water Technology (BWT) AG: Einladung zur Hauptversammlung
Die Hauptgesellschafterin der Best Water Technology (BWT) AG will den übrigen Aktionären deren Beteiligung für eine Barabfindung in der Höhe von EUR 16,51 pro Stückaktie abkaufen. Das geht aus der Einladung zur Hauptversammlung der BWT AG hervor, die wir im Wortlaut veröffentlichen. Die BWT AG ist eine Spezialistin für Wasserfiltersysteme.
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Mondsee - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, dem 14. August 2017, um 9.30 Uhr stattfindenden
27. ordentlichen Hauptversammlung
im Studio 44 der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H., Rennweg 44, 1038 Wien eingeladen.
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt Anhang und des Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate Governance-Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses 2016 und des Konzernlageberichtes. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016. 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses. 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2017. 7. Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 1 GesAusG und Übertragung von deren Anteilen an der BWT Aktiengesellschaft auf die WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG.
Gesellschafterausschluss Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffentlichen. Entsprechend dem Verlangen des Hauptgesellschafters WAB Privatstiftung schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der BWT Aktiengesellschaft vor, dass in der 27. ordentlichen Hauptversammlung der BWT Aktiengesellschaft ein Beschluss gemäß nachstehendem Entwurf gefasst wird:
Gemäß § 1 GesAusG werden die Aktien sämtlicher Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft mit Ausnahme der Aktien der WAB Privatstiftung (FN 166606 i) als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft und der Aktien der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH (FN 236576 g) als mit der WAB Privatstiftung verbundenes Unternehmen gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die WAB Privatstiftung übertragen. Von der BWT Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien gehen nicht auf die Hauptgesellschafterin über. Die Hauptgesellschafterin zahlt den übrigen Aktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von EUR 16,51 pro Stückaktie der BWT Aktiengesellschaft. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Gesellschafterausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt die Hauptgesellschafterin.
Unterlagen zum Gesellschafterausschluss Es wird gemäß § 3 Abs 4 GesAusG darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf Punkt 7. der Tagesordnung folgende Unterlagen gemäß § 3 Abs 5 GesAusG ab dem 13. Juli 2017 zu gewöhnlichen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, zur Einsicht der Aktionäre aufliegen sowie auf der Internetseite unserer Gesellschaft http://www.bwt-group.com/de/investoren/Hauptversammlung zugänglich sind: 1. Entwurf des Beschlussantrages über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre; 2. Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der BWT Aktiengesellschaft und der Hauptaktionärin WAB Privatstiftung gemäß § 3 Abs 1 GesAusG vom 11. Juli 2017; 3. Unternehmenswertgutachten der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH gemäß § 3 Abs 5 Z 3 GesAusG vom 30. Juni 2017; 4. Prüfbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers LeitnerLeitner Audit Partners GmbH Wirtschaftsprüfer gemäß § 3 Abs 2 GesAusG vom 11. Juli 2017; 5. Prüfbericht des Aufsichtsrates der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 3 Abs 3 GesAusG vom 11. Juli 2017; 6. Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Jahresabschlüsse und Lageberichte der BWT Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre (d.h. für die Geschäftsjahre 2014, 2015, 2016). Die genannten Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite zugänglich.
Unterlagen zur Hauptversammlung Am Sitz der Gesellschaft in 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, liegen spätestens ab 24. Juli 2017 die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG, insbesondere der Jahresabschluss samt Anhang mit Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, der Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung, weiters die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Einsicht der Aktionäre auf. Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind zudem spätestens ab 24. Juli 2017 über die Internetseite der Gesellschaft http://www.bwt-group.com/de/investoren/ Hauptversammlung kostenlos abrufbar. Die genannten Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite zugänglich.
Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, das ist das Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit am 04. August 2017, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die unserer Gesellschaft (p.A. HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel) spätestens am 09. August 2017 zugehen muss. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache unter einer der nachgenannten Adressen entgegengenommen und bedarf der Schriftform (Unterschrift). Per Post BWT Aktiengesellschaft p.A. HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 84 Per E-Mail anmeldung.bwt@hauptversammlung.at wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, TIF, etc., dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000737705 im Text angeben. Hingewiesen wird darauf, dass Aktionäre durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch die Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert werden, dh Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen in Schriftform muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 24.07.2017, ausschließlich an der Adresse
BWT Aktiengesellschaft,
A-5310 Mondsee,
Walter-Simmer-Straße 4
zugehen. Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich; diesfalls ist ausschließlich die
Email-Adresse hauptversammlung@bwt-group.com
zu verwenden.
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Mondsee - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, dem 14. August 2017, um 9.30 Uhr stattfindenden
27. ordentlichen Hauptversammlung
im Studio 44 der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H., Rennweg 44, 1038 Wien eingeladen.
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt Anhang und des Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate Governance-Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses 2016 und des Konzernlageberichtes. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016. 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses. 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2017. 7. Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 1 GesAusG und Übertragung von deren Anteilen an der BWT Aktiengesellschaft auf die WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 2 GesAusG.
Gesellschafterausschluss Gemäß § 3 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft einen Hinweis auf die geplante Beschlussfassung zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung zu veröffentlichen. Entsprechend dem Verlangen des Hauptgesellschafters WAB Privatstiftung schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der BWT Aktiengesellschaft vor, dass in der 27. ordentlichen Hauptversammlung der BWT Aktiengesellschaft ein Beschluss gemäß nachstehendem Entwurf gefasst wird:
Gemäß § 1 GesAusG werden die Aktien sämtlicher Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft mit Ausnahme der Aktien der WAB Privatstiftung (FN 166606 i) als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft und der Aktien der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH (FN 236576 g) als mit der WAB Privatstiftung verbundenes Unternehmen gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die WAB Privatstiftung übertragen. Von der BWT Aktiengesellschaft gehaltene eigene Aktien gehen nicht auf die Hauptgesellschafterin über. Die Hauptgesellschafterin zahlt den übrigen Aktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von EUR 16,51 pro Stückaktie der BWT Aktiengesellschaft. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Gesellschafterausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt die Hauptgesellschafterin.
Unterlagen zum Gesellschafterausschluss Es wird gemäß § 3 Abs 4 GesAusG darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf Punkt 7. der Tagesordnung folgende Unterlagen gemäß § 3 Abs 5 GesAusG ab dem 13. Juli 2017 zu gewöhnlichen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, zur Einsicht der Aktionäre aufliegen sowie auf der Internetseite unserer Gesellschaft http://www.bwt-group.com/de/investoren/Hauptversammlung zugänglich sind: 1. Entwurf des Beschlussantrages über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre; 2. Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der BWT Aktiengesellschaft und der Hauptaktionärin WAB Privatstiftung gemäß § 3 Abs 1 GesAusG vom 11. Juli 2017; 3. Unternehmenswertgutachten der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH gemäß § 3 Abs 5 Z 3 GesAusG vom 30. Juni 2017; 4. Prüfbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers LeitnerLeitner Audit Partners GmbH Wirtschaftsprüfer gemäß § 3 Abs 2 GesAusG vom 11. Juli 2017; 5. Prüfbericht des Aufsichtsrates der BWT Aktiengesellschaft gemäß § 3 Abs 3 GesAusG vom 11. Juli 2017; 6. Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Jahresabschlüsse und Lageberichte der BWT Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre (d.h. für die Geschäftsjahre 2014, 2015, 2016). Die genannten Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite zugänglich.
Unterlagen zur Hauptversammlung Am Sitz der Gesellschaft in 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, liegen spätestens ab 24. Juli 2017 die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG, insbesondere der Jahresabschluss samt Anhang mit Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates, der Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung, weiters die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Einsicht der Aktionäre auf. Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind zudem spätestens ab 24. Juli 2017 über die Internetseite der Gesellschaft http://www.bwt-group.com/de/investoren/ Hauptversammlung kostenlos abrufbar. Die genannten Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite zugänglich.
Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, das ist das Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit am 04. August 2017, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die unserer Gesellschaft (p.A. HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel) spätestens am 09. August 2017 zugehen muss. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache unter einer der nachgenannten Adressen entgegengenommen und bedarf der Schriftform (Unterschrift). Per Post BWT Aktiengesellschaft p.A. HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 84 Per E-Mail anmeldung.bwt@hauptversammlung.at wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, TIF, etc., dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000737705 im Text angeben. Hingewiesen wird darauf, dass Aktionäre durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch die Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert werden, dh Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen in Schriftform muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 24.07.2017, ausschließlich an der Adresse
BWT Aktiengesellschaft,
A-5310 Mondsee,
Walter-Simmer-Straße 4
zugehen. Eine Übermittlung auf elektronischem Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 SigG möglich; diesfalls ist ausschließlich die
Email-Adresse hauptversammlung@bwt-group.com
zu verwenden.