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Betrug mit Blockheizkraftwerken: lange Haftstrafen verhängt
Das Landgericht Nürnberg hat mehrere ehemalige Spitzenmanager der Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien mbH (GFE) zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten ein klassisches Schneeballsystem betrieben haben.
Der Fall reicht zurück ins Jahr 2010. Nach Schätzung der Staatsanwaltschaft lockte die mittlerweile insolvente GFE aus Nürnberg zwischen Oktober 2010 und November 2011 mehr als 1.400 Anleger mit Renditeversprechen von bis zu 40 Prozent in ein Direktinvestment zu Blockheizkraftwerken auf Pflanzenölbasis und brachte sie so um insgesamt 62 Millionen Euro.
Das Geschäftsmodell: Für Preise zwischen 35.700 und knapp 120.000 sollten Investoren die Anlagen der Größenordnungen 30 bis 100 kWp bei einer Tochter der GFE erwerben, um sie anschließend an die GFE zurück zu verpachten. Die Traumrenditen sollten durch die Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) erzielt werden. Das Problem: Die Anlagen in Containerbauweise, bei denen Pflanzenöl mit Wasser gestreckt werden sollte um es effizienter zu machen, funktionierten nicht. Gutachter stuften das als „technisch absurd“ ein. Kurios: Der Verbrauch der Blockheizkraftwerke war Medienberichten zufolge von TÜV und Dekra geprüft worden. Weil die GFE keine nennenswerten Einkünfte aus der EEG-Vergütung erzielen konnten, seien Anleger mit dem Geld bezahlt worden, das die GFE bei neuen Anlegern für neue Anlagen eingeworben habe, so das Gericht.
Im September 2012 startete der Prozess gegen 14 Angeklagte aus dem Umfeld der GFE (ECOreporter.de berichtete).
Laut eines Berichts der Süddeutschen Zeitung sind elf davon zu Haftstrafen zwischen drei und neun Jahren verurteilt worden. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass die teilweise wegen Betruges Vorbestraften in diesem Fall vorsätzlich und in betrügerischer Absicht gehandelt hätten, so der Bericht. Der ehemalige GFE-Chef wurde demnach zu neun Jahren Haft verurteilt. Ein Mitangeklagter, der als Erfinder der GFE-Technologie aufgetreten war, wurde zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Vermittler von GFE-Kraftwerken zu Schadenersatz verurteilt
Inzwischen sind auch mehrere Vermittler rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt worden, die das Direktinvestment von GFE vertrieben hatten. Darauf weist die Münchner Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte hin. In Einzelfällen sei es dabei auch zu Vergleichen gekommen. In einem dieser Vergleiche habe eine Anlegerin 80 Prozent ihrer ursprünglichen Klageforderung erhalten, so die Kanzlei. „Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- beziehungsweise Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss“, erklärt CLLB-Rechtsanwalt Steffen Liebl.
ECOreporter.de führt die Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien mbH seit langem in der Wachhundrubrik.
Der Fall reicht zurück ins Jahr 2010. Nach Schätzung der Staatsanwaltschaft lockte die mittlerweile insolvente GFE aus Nürnberg zwischen Oktober 2010 und November 2011 mehr als 1.400 Anleger mit Renditeversprechen von bis zu 40 Prozent in ein Direktinvestment zu Blockheizkraftwerken auf Pflanzenölbasis und brachte sie so um insgesamt 62 Millionen Euro.
Das Geschäftsmodell: Für Preise zwischen 35.700 und knapp 120.000 sollten Investoren die Anlagen der Größenordnungen 30 bis 100 kWp bei einer Tochter der GFE erwerben, um sie anschließend an die GFE zurück zu verpachten. Die Traumrenditen sollten durch die Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) erzielt werden. Das Problem: Die Anlagen in Containerbauweise, bei denen Pflanzenöl mit Wasser gestreckt werden sollte um es effizienter zu machen, funktionierten nicht. Gutachter stuften das als „technisch absurd“ ein. Kurios: Der Verbrauch der Blockheizkraftwerke war Medienberichten zufolge von TÜV und Dekra geprüft worden. Weil die GFE keine nennenswerten Einkünfte aus der EEG-Vergütung erzielen konnten, seien Anleger mit dem Geld bezahlt worden, das die GFE bei neuen Anlegern für neue Anlagen eingeworben habe, so das Gericht.
Im September 2012 startete der Prozess gegen 14 Angeklagte aus dem Umfeld der GFE (ECOreporter.de berichtete).
Laut eines Berichts der Süddeutschen Zeitung sind elf davon zu Haftstrafen zwischen drei und neun Jahren verurteilt worden. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass die teilweise wegen Betruges Vorbestraften in diesem Fall vorsätzlich und in betrügerischer Absicht gehandelt hätten, so der Bericht. Der ehemalige GFE-Chef wurde demnach zu neun Jahren Haft verurteilt. Ein Mitangeklagter, der als Erfinder der GFE-Technologie aufgetreten war, wurde zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Vermittler von GFE-Kraftwerken zu Schadenersatz verurteilt
Inzwischen sind auch mehrere Vermittler rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt worden, die das Direktinvestment von GFE vertrieben hatten. Darauf weist die Münchner Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte hin. In Einzelfällen sei es dabei auch zu Vergleichen gekommen. In einem dieser Vergleiche habe eine Anlegerin 80 Prozent ihrer ursprünglichen Klageforderung erhalten, so die Kanzlei. „Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- beziehungsweise Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss“, erklärt CLLB-Rechtsanwalt Steffen Liebl.
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