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Betrugsverfahren gegen Eric Sarasin gegen Geld eingestellt
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Eric Sarasin, den ehemalige Vorstand der Bank J. Safra Sarasin, gegen Geldauflage eingestellt. Dafür, dass die Vorwürfe der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und des bandenmäßigen Betruges fallen gelassen wurden, hat Sarasin tief in die Tasche gegriffen.
Eric Sarasin geht straffrei aus den schlagzeilenträchtigen Rechtsstreit der Bank J. Safra Sarasin mit dem Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer hervor. Dabei ging es um einen Fonds, der auf einem seit 2012 in Deutschland verbotenen Geschäftsmodell beruht haben soll, so genannte Cum-Ex-Geschäfte: Aktien werden dabei kurz vor einer Hauptversammlung gekauft (Cum), um sie direkt im Anschluss daran wieder zu verkaufen (ex). Beim Verkauf wird damit die Dividende vom Kurswert abgezogen und für den Fonds kassiert. Überdies ließ sich der Fonds die Kapitalertragsteuer vom deutschen Fiskus zurückerstatten – unter Berufung auf ein zwischenstaatliches Abkommen. Die Bank J. Safra Sarasin ihrerseits hatte den Streit ebenfalls mittels einer Zahlung beilegen können. Dabei soll ein zweistelliger Millionenbetrag geflossen sein (mehr lesen Sie hier).
Eric Sarasin war im Zuge der Auseinandersetzung als einer der Verantwortlichen der Bank ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft Köln geraten. Zudem hatte er sich aus der Führung der Bank J. Safra Sarasin zurückgezogen (mehr lesen Sie hier ). Die Vorwürfe, die die Behörde gegen den ehemaligen Top-Manager erhobenen hatte, sind nun vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Medienvertretern, das Verfahren sei gegen die Zahlung eines sechsstelligen Betrages eingestellt worden. Das Handelsblatt berichtet in diesem Zusammenhang aktuell, Eric Sarasin habe 200.000 Euro bezahlt. Ein Sprecher Eric Sarasins betonte demnach, die Zahlung sei weder ein Schuldeingeständnis noch eine Buße.
Eric Sarasin geht straffrei aus den schlagzeilenträchtigen Rechtsstreit der Bank J. Safra Sarasin mit dem Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer hervor. Dabei ging es um einen Fonds, der auf einem seit 2012 in Deutschland verbotenen Geschäftsmodell beruht haben soll, so genannte Cum-Ex-Geschäfte: Aktien werden dabei kurz vor einer Hauptversammlung gekauft (Cum), um sie direkt im Anschluss daran wieder zu verkaufen (ex). Beim Verkauf wird damit die Dividende vom Kurswert abgezogen und für den Fonds kassiert. Überdies ließ sich der Fonds die Kapitalertragsteuer vom deutschen Fiskus zurückerstatten – unter Berufung auf ein zwischenstaatliches Abkommen. Die Bank J. Safra Sarasin ihrerseits hatte den Streit ebenfalls mittels einer Zahlung beilegen können. Dabei soll ein zweistelliger Millionenbetrag geflossen sein (mehr lesen Sie hier).
Eric Sarasin war im Zuge der Auseinandersetzung als einer der Verantwortlichen der Bank ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft Köln geraten. Zudem hatte er sich aus der Führung der Bank J. Safra Sarasin zurückgezogen (mehr lesen Sie hier ). Die Vorwürfe, die die Behörde gegen den ehemaligen Top-Manager erhobenen hatte, sind nun vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Medienvertretern, das Verfahren sei gegen die Zahlung eines sechsstelligen Betrages eingestellt worden. Das Handelsblatt berichtet in diesem Zusammenhang aktuell, Eric Sarasin habe 200.000 Euro bezahlt. Ein Sprecher Eric Sarasins betonte demnach, die Zahlung sei weder ein Schuldeingeständnis noch eine Buße.