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BGI EcoTech AG: Klagen gegen HV-Beschlüsse
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktGGemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. August 20081.
zu Punkt 5 der Tagesordnung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital II),
2.
zu Punkt 6 der Tagesordnung, über die Schaffung eines weiteren neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital III),
3.
zu Punkt 7 der Tagesordnung, über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten unter Bezugsrechtsausschluss,
4.
zu Punkt 8 der Tagesordnung, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals und Satzungsänderung
(Bedingtes Kapital III) sowie
5.
zu Punkt 9 der Tagesordnung, über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss
Anfechtungsklagen erhoben haben, hilfsweise begehren die Kläger die Feststellung der Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse. Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 7 und 8 wird hilfsweise auch die Feststellung der Unwirksamkeit begehrt.
Die Klagen sind beim Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen: 3-05 O 236/08,
3-05 O 244/08, 3-05 O 249/08 sowie 3-05 O 252/08 anhängig.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch die 5. Kammer für Handelssachen am 21. Oktober 2008 beschlossen, die vorgenannten Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen: 3-5 O 236/08 führt. Eingaben sind künftig nur noch zum führenden Aktenzeichen zu machen.
Ein früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Vorsitzenden der 5. Kammer für Handelssachen ist anberaumt auf
Dienstag, den 13. Januar 2009, 10:20 Uhr,
Raum 337, Gebäude B,
im Justizgebäude Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Kassel, im November 2008
BGI EcoTech AG
Der Vorstand
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktGGemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. August 20081.
zu Punkt 5 der Tagesordnung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital II),
2.
zu Punkt 6 der Tagesordnung, über die Schaffung eines weiteren neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital III),
3.
zu Punkt 7 der Tagesordnung, über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten unter Bezugsrechtsausschluss,
4.
zu Punkt 8 der Tagesordnung, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals und Satzungsänderung
(Bedingtes Kapital III) sowie
5.
zu Punkt 9 der Tagesordnung, über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss
Anfechtungsklagen erhoben haben, hilfsweise begehren die Kläger die Feststellung der Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse. Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 7 und 8 wird hilfsweise auch die Feststellung der Unwirksamkeit begehrt.
Die Klagen sind beim Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen: 3-05 O 236/08,
3-05 O 244/08, 3-05 O 249/08 sowie 3-05 O 252/08 anhängig.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch die 5. Kammer für Handelssachen am 21. Oktober 2008 beschlossen, die vorgenannten Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen: 3-5 O 236/08 führt. Eingaben sind künftig nur noch zum führenden Aktenzeichen zu machen.
Ein früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Vorsitzenden der 5. Kammer für Handelssachen ist anberaumt auf
Dienstag, den 13. Januar 2009, 10:20 Uhr,
Raum 337, Gebäude B,
im Justizgebäude Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Kassel, im November 2008
BGI EcoTech AG
Der Vorstand