Anleihen / AIF

Bietet EnBW für Prokon zu wenig? - Entscheidung am 2. Juli

Die Entscheidung über die Zukunft des insolventen Winkraftprojektierers Prokon soll am 2. Juli 2015 in der Messehalle in Hamburg fallen. Das ist der Termin, den das Amtsgericht Itzehoe für die nicht öffentliche Gläubigerversammlung festgelegt hat. Dann wird es darum gehen, ob der Energieriese EnBW den Zuschlag zum Kauf bekommt, oder ob ausreichend Genussrechteanleger bereit sein werden, auf eine Barzahlung zu verzichten um, den Kern des Unternehmens als Genossenschaft fortzuführen. Für letzteres plädiert der Anlegerverein „Freunde von Prokon“. In einer aktuellen Pressemitteilung appellieren er an die Genussrechteinhaber, sich von EnBW „nicht abspeisen zu lassen.“

Bekommt der Atomkonzern EnBW den Zuschlag, würde der Energieriese Prokon für kolportierte 500 Millionen Euro kaufen. Der Insolvenzverwalter Holger Penzlin schätzt die Insolvenzquote für diesen Fall auf 50 bis 60 Prozent. Das erklärte er rund um die Bekanntmachung der EnBW-Offerte (wir haben darüber umfassend berichtet. Mehr darüber und zum Angebot selbst lesen Sie  hier).  Das hieße, die rund 75.000 Prokon-Genussrechteinhaber, die knapp 1,4 Milliarden Euro in das Unternehmen aus Itzehoe gesteckt haben, verlören etwa die Hälfte ihres Kapitaleinsatzes. Ein großer Verlust, aber im Vergleich zu anderen Insolvenzverfahren keine schlechte Quote. Denn diese liegt Experten zufolge häufig im unteren zweistelligen Prozentbereich, so dass die Verluste häufig 80 Prozent übersteigen.

Wenige Wochen vor der Entscheidung bezieht der Anlegerverein „Freunde von Prokon“ nun nochmals Stellung. Aus der Sicht des Vereins bekäme EnBW das Kernstück von Prokon (Planung, Bau und Betrieb von Windrädern) zum Schnäppchenpreis. Der Vereinsvorsitzende Wolfgang Siegel erklärte, Prokon sei „deutlich mehr wert, als EnBW geboten hat“.  Als Referenz dafür führt Siegel unter anderem den Genossenschaftsverband an. Letzterer analysierte Prokon, um festzustellen, ob und wie die Überführung in eine Genossenschaft möglich ist. Zu einzelnen konkreten Ergebnissen dieses Gutachtens wurde bislang nichts öffentlich. „Jetzt bestünde für die Genussrechtsinhaber die Möglichkeit, Vermögenswerte zu erhalten sowie von der langfristigen Ertragsstärke eines gesunden und zukunftsfähigen Unternehmens zu profitieren“, wirbt er für das Genossenschaftsmodell „Prokon 2.0“ und den Verzicht auf die Insolvenzquote. Insolvenzverwalter Holger Penzlin zufolge bräuchte „Prokon 2.0“ mindestens das Kapital von rund 30.000 Genussrechtsinhabern als Eigenkapital.
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