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BLE legt Leitfaden zur Zertifizierung von Biostrom und Biokraftstoff vor
Künftig darf nur noch nachhaltig erzeugte Biomasse zur Strom- und Kraftstofferzeugung genutzt werden. Dies geht aus einem neuen Leitfaden zur Zertifizierung von Biokraftstoffen und Pflanzenölen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hervor.
Ab dem 1. Juli 2010 müsse nachgewiesen werden, dass die eingesetzte Biomasse nicht zur Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen beitrage und sich der Treibhausgas-Ausstoß deutlich vermindere, teilt die BLE mit. Mit dem Leitfaden seien von staatlicher Seite nun alle Voraussetzungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung geschaffen. Er gehe auf die EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien zurück, die Deutschland in zwei Verordnungen im vergangenen Jahr umgesetzt habe, so die BLE weiter.
Das Papier richte sich an Zertifizierungssysteme, die die Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Im Zuge dessen weist die BLE darauf hin, dass sich Betreiber von Pflanzenöl-Anlagen bis spätestens 30. Juni 2010 bei der Bundesanstalt registrieren müssen. Ein entsprechendes Formular, auf dem die wichtigsten EEG-Daten eingetragen werden müssen, finden sie hier.
Ab dem 1. Juli 2010 müsse nachgewiesen werden, dass die eingesetzte Biomasse nicht zur Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen beitrage und sich der Treibhausgas-Ausstoß deutlich vermindere, teilt die BLE mit. Mit dem Leitfaden seien von staatlicher Seite nun alle Voraussetzungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung geschaffen. Er gehe auf die EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien zurück, die Deutschland in zwei Verordnungen im vergangenen Jahr umgesetzt habe, so die BLE weiter.
Das Papier richte sich an Zertifizierungssysteme, die die Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Im Zuge dessen weist die BLE darauf hin, dass sich Betreiber von Pflanzenöl-Anlagen bis spätestens 30. Juni 2010 bei der Bundesanstalt registrieren müssen. Ein entsprechendes Formular, auf dem die wichtigsten EEG-Daten eingetragen werden müssen, finden sie hier.