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Blockieren die geplanten Änderungen am EEG künftige Investitionen in Erneuerbare Energien?
Die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stellen nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) einen fundamentalen Angriff auf die Grundlagen des EEG dar. Künftig soll nur noch ein Teil des erzeugten Stroms aus Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung erhalten. Mit Hilfe einer Verordnungsermächtigung könnte dieses Modell zudem kurzfristig auf alle Sparten der Erneuerbaren Energien ausgedehnt werden, betont der Verband. Diese Verordnungsermächtigung ist Teil der Novellierung des EEG, über die der Bundestag derzeit berät (wir berichteten). „Damit schürt die Bundesregierung Investitionszurückhaltung in der gesamten Branche. Denn die notwendige Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit hinsichtlich der Refinanzierung von millionenschweren Investitionen würde entfallen“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz. Der BEE fordere deshalb, in den weiteren Beratungen über die EEG-Änderungen, die entsprechenden Regelungen ersatzlos zu streichen.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen die zehn bzw. 15 Prozent des produzierten Stroms, die keine Vergütung mehr erhalten, entweder vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Doch dieser Ansatz des so genannten „Marktintegrationsmodell“ ist laut dem BEE in der Praxis gar nicht umsetzbar. Denn entscheidende Fragen blieben unbeantwortet. So sei beispielsweise völlig unklar, wie sich vorab die 100 Prozent der in einem Jahr eingespeisten Strommenge ermitteln lassen und wie Vermarkter vorab wissen können, wann die 85 bzw. 90 Prozent-Schwelle erreicht wäre. Schütz dazu: „Viele Anlagenbetreiber werden aller Voraussicht nach den Aufwand für solche Prognosen und entsprechende Verträge nicht auf sich nehmen. Somit droht das vermeintliche Marktintegrationsmodell zu einer versteckten Vergütungskürzung zu werden.“
Durch die Besonderheit der meisten Erneuerbaren Energien, die hohe Investitionskosten, aber äußerst geringe Betriebskosten aufzuweisen, könnte "der von der Bundesregierung postulierte Vermarktungsansatz beim aktuellen Marktdesign nur ins Leere laufen", sagt Schütz. „Investitionen in regenerative Kraftwerke, schnell regelbare Gaskraftwerke oder in Speicher sind deshalb über den derzeitigen Börsenstrompreis nicht refinanzierbar. Eine Umgestaltung des Strommarktes ist vor diesem Hintergrund dringend erforderlich, damit in Zukunft eine selbsttragende Entwicklung Erneuerbarer Energien möglich wird“, schlussfolgert der Verbandschef.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen die zehn bzw. 15 Prozent des produzierten Stroms, die keine Vergütung mehr erhalten, entweder vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht oder direkt vermarktet werden. Doch dieser Ansatz des so genannten „Marktintegrationsmodell“ ist laut dem BEE in der Praxis gar nicht umsetzbar. Denn entscheidende Fragen blieben unbeantwortet. So sei beispielsweise völlig unklar, wie sich vorab die 100 Prozent der in einem Jahr eingespeisten Strommenge ermitteln lassen und wie Vermarkter vorab wissen können, wann die 85 bzw. 90 Prozent-Schwelle erreicht wäre. Schütz dazu: „Viele Anlagenbetreiber werden aller Voraussicht nach den Aufwand für solche Prognosen und entsprechende Verträge nicht auf sich nehmen. Somit droht das vermeintliche Marktintegrationsmodell zu einer versteckten Vergütungskürzung zu werden.“
Durch die Besonderheit der meisten Erneuerbaren Energien, die hohe Investitionskosten, aber äußerst geringe Betriebskosten aufzuweisen, könnte "der von der Bundesregierung postulierte Vermarktungsansatz beim aktuellen Marktdesign nur ins Leere laufen", sagt Schütz. „Investitionen in regenerative Kraftwerke, schnell regelbare Gaskraftwerke oder in Speicher sind deshalb über den derzeitigen Börsenstrompreis nicht refinanzierbar. Eine Umgestaltung des Strommarktes ist vor diesem Hintergrund dringend erforderlich, damit in Zukunft eine selbsttragende Entwicklung Erneuerbarer Energien möglich wird“, schlussfolgert der Verbandschef.