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Böses Erwachen für Anleger von Spanien-Solarfonds – wie erklären die Anbieter die geringen Ausschüttungen?
Bis vor wenigen Jahren galt Spanien für Anleger und Initiatoren geschlossener Solarfonds als attraktivster Standort Europas. Wegen des starken Sonnenangebotes in dem südeuropäischen Land und aufgrund einer – zumindest anfangs – attraktiven festen Einspeisevergütung für Solarstrom. Vor gut sechs Jahren erhielten zum Beispiel die Betreiber großer Solarparks 47 Cent pro Kilowattstunde Strom, die in Stromnetz eingespeist wurde – für 25 Jahre, wie es damals hieß. Es folgte ein Solarboom, der auch Fondsinitiatoren und Anleger aus Deutschland lockte. Doch nach 2007 wurde das spanische Pendant zum Erneuerbare-Energie-Gesetz immer wieder reformiert und die Tarife immer weiter beschnitten. Und als sich die Euroschulden- und Finanzkrise in Spanien zuspitzte, war die spanische Regierung die erste in Europa, die auch rückwirkende Kürzungen vornahm. Bis dahin galt überall, wo in Europa Einspeisevergütung für Solarstrom gezahlt wurde, der sogenannte Bestandsschutz: neue Regeln nur für neue Anlagen.
Die Folge: einige Fonds, deren Anlagen seit mehreren Jahren zuverlässig in Spanien Strom produzieren, konnten schon 2011 und 2012 nicht die ursprünglich anvisierten Ausschüttungen an ihre Anleger leisten. Für 2013 wurden Ausschüttungen sogar ganz oder teilweise ausgesetzt. Das gilt beispielsweise für laufende geschlossene Beteiligungen der Initiatoren Voigt & Collegen aus Düsseldorf und KGAL aus Grünwald nahe München.
Während die KGAL-Fonds InfraClass 3 und 4 vollständig auf den Photovoltaikstandort Spanien setzen, ist das Vermögen des InfraClass 5 von KGAL auf verschiedene Standorte verteilt. „Die Fonds InfraClass Energie 3 und InfraClass Energie 4 konnten in 2011 und 2012 keine oder nur niedrigere Ausschüttungen leisten“, sagt Dr. Klaus Wolf aus der Geschäftsführung der Fondsinitiatorin mit Blick auf die Einschnitte bei der Einspeisevergütung in 2010. „Für 2013 können mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Ausschüttungen vorgenommen werden“, so Wolf weiter. Weil der Fonds InfraClass Energie 5 seine Investitionen nicht allein auf Spanien konzentriere, sondern knapp die Hälfte des Vermögens auf Anlagen in Italien und Frankreich verteilt habe, sei dieser Fonds weniger stark betroffen. „Die prognostizierte Ausschüttung für 2013 für diesen Fonds muss voraussichtlich etwas gekürzt werden, soweit das Portfolio aus Investitionen in Italien und Frankreich hier nicht ausgleichend wirkt“, sagt Wolf.
Bildnachweis: Dr. Klaus Wolf, Mitglied der Geschäftsführtung von KGAL. /Quelle: Unternehmen
Auch die laufenden Beteiligungen von Voigt & Collegen sind von den über die Jahr deutlich verschlechterten politischen Rahmenbedingungen für Photovoltaik unterschiedlich hart getroffen, weil sie verschieden stark in Spanien investiert sind. Hermann Klughardt, geschäftsführender Gesellschafter von Voigt & Collegen erklärt auf Nachfrage von ECOreporter.de: „Unsere Private Placements, die ausschließlich in jeweils eine Anlage unter dem spanischen Erneuerbare-Energie-Gesetz Real Decreto 661/2007 investiert haben, sind am stärksten von der Absenkung betroffen. Sie schütten für die Jahre 2011 bis 2013 nicht aus.“
Trotzdem seien alle diese Anlagen in den drei Jahren in der Lage gewesen, Zins und Tilgung zu erwirtschaften, betont Klughardt. „Diese Beteiligungen haben also keine existenziellen Probleme. Ab 2014 sollten auch sie wieder Ausschüttungen tätigen können“, fährt er fort.
Bildnachweis: Hermann Klughardt, Geschäftsführer des Emissionshauses Viogt & Collegen. / Quelle: Unternehmen
Bei drei Solarfonds des Düsseldorfer Initiators sieht es noch etwas besser aus. „In unseren Publikumsfonds SolEs 20, SolEs21 und SolEs22 haben wir jeweils in einen Mix aus Anlagen in Spanien und Italien investiert, um von vorneherein das Risiko zu streuen. Die Anlagen in Spanien, die unter Real Decreto 1578/2008 ans Stromnetz angeschlossen wurden, haben bisher die prognostizierten Einnahmen erwirtschaftet und planmäßig ausgeschüttet“, so Klughardt weiter. Weil der Fonds SolES 20 aber auch in Sonnenstromkraftwerke investiert habe, die unter die Regelungen des Real Decreto 661 /2007 fallen, hätten diese schon 2011 nichts zu den Ausschüttungen des Fonds beitragen können. Und bezogen auf alle in Spanien investierten geschlossenen Photovoltaik-Beteiligungen des Düsseldorfer Emissionshauses stellt er klar: „Nach heutigem Stand der Dinge diskutieren wir - wenn überhaupt - über die Höhe der Ausschüttungen. Eine Rückabwicklung von einzelnen Fonds steht in keinem Fall zur Disposition.“
Neben der direkten Kürzung der Solarstromvergütung will die Regierung in Madrid nun noch eine neue siebenprozentige Energiesteuer einführen. Diese würde die Rentabilität aller Grünstrom-Investments in Spanien zusätzlich schmälern. Dazu Voigt-&-Collegen-Geschäftsführer Hermann Klughardt: „Die geplante Steuer auf Energieerzeugung, die ab rückwirkend ab Januar 2013 gelten soll, betrifft alle Formen der Energieerzeugung, also auch Atomenergie, Kohleverstromung und alles Weitere. Sie trifft auch unsere spanischen Solarkraftwerke. Wie sich diese Steuer konkret auswirkt ist, aber noch nicht zu berechnen. Die entsprechenden Durchführungsverordnungen sind noch nicht erlassen.“ Hier werde erst im Laufe des Jahres Klarheit über konkrete Auswirkungen herrschen.
Klagewelle: Investorengruppe hofft auf Schadenersatz
Begleitet wurden alle staatlich verordneten Einschnitte und Beschränkungen bei der Einspeisevergütung von Klagewellen des spanischen Branchenverbandes und ausländischer Investoren. Das Emissionshaus KGAL gehört nach eigenen Angaben bereits zu einer Investorengruppe, die rechtliche Schritte gegen die Kürzungen eingeleitet hat. „ Wir rechnen uns Chancen auf Schadensersatz aus, jedoch ist dies ein langwieriger und kostspieliger Prozess. Die neuesten Änderungen, insbesondere die Einführung der Energiesteuer, werden derzeit analysiert und ein Vorgehen wird innerhalb der Investorengruppe geprüft“, erklärt Dr. Klaus Wolf von KGAL. Und auch Hermann Klughardt von Voigt & Collegen kündigt an: „Selbstverständlich gehen wir gegen rechtlich die Kürzungen vor.“
Ebenfalls von den energiepolitischen Neuregelungen in Spanien betroffen ist der Solarfonds RE 01 des Hamburger Emissionshauses reconcept GmbH.

