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Branchenverband: Alte-Hasen-Frist für Finanzvermittler läuft ab

Freie Finanzvermittler, die auch in der zweiten Jahreshälfte 2013 weiter in ihrem Beruf arbeiten wollen, sollten die dafür notwendige Erlaubnis nach Paragraph 34f der Gewerbeordnung beantragen. Möglich ist das bei den Gewerbeämtern und den Niederlassungen der Industrie- und Handelskammern (IHK). Darauf weist der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung hin. Im zufolge endet am 30. Juni die so genannte Alte-Hasen-Frist. Spätestens bis dahin sollten Vermittler, die derzeit eine Erlaubnis nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung haben, den Antrag auf eine Erlaubnis nach Paragraph 34 f gestellt haben, teilt der AfW mit.

Eine Verlängerung der Übergangsfrist sei nach derzeitigem Erkenntnisstand ausgeschlossen, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wer ab dem 1. Juli 2013 nicht die Erlaubnis nach 34f hat, berät oder vermittelt schlicht ohne Erlaubnis und kann von einem Mitbewerber abgemahnt werden, ein Kunde könnte dem Vermittler vorhalten ohne Erlaubnis vermittelt zu haben und vor allem: der Versicherungsschutz greift dann nicht, da ohne 34f-Erlaubnis vermittelt wurde“, warnt Rottenbacher. Die einzig bleibende Alternative wäre, sich als Vermittler einem größeren Finanzdienstleister anzuschließen, der alle entsprechenden Genehmigungen hat - quasi unter dessen „Haftungsdach“ zu schlüpfen.

„Vielleicht könnte es aber noch zu einem Art Moratorium der Gewerbeämter/IHKn kommen. Und zwar für Vermittler, die zwar vor dem 01.07.2013 ihre 34f-Erlaubnis beantragt haben, diese aber zum Ende der Übergangsfrist noch nicht in den Händen halten, da die Gewerbeämter und IHKn schlicht überlastet sein werden“, schränkt Rottenbacher ein. „Dieses Moratorium – wenn es überhaupt kommt – wäre aber nur eine Selbstbindung der Verwaltung und hätte ausschließlich Bedeutung zwischen der Behörde und dem Vermittler als Gewerbetreibenden“, stellt er klar. Es sei daher nicht ratsam auf ein solches Moratorium zu spekulieren, so der Verbandsvorsitzende weiter.
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