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Brasilianisches Gericht entzieht Bayer-Gen-Mais die Zulassung
Der Bundesgerichtshof des brasilianischen Bundesstaats Paraná hat dem Unternehmen Bayer CropScience gestern die Zulassung für so genannten Liberty Link-Mais entzogen. Die gentechnisch veränderte Sorte ist resistent gegen das von Bayer produzierte Herbizid Liberty mit dem Wirkstoff Glufosinat. Das vom Gerichtshof in Curitiba verhängte Verbot gilt landesweit. Die zuständige Richterin Pepita Durski Tramontini gab damit den Umweltverbänden Terra de Direitos, AS-PTA, IDEC and ANPA Recht, die bereits 2007 Klage eingereicht hatten. Die Verbände fürchten eine gentechnische Kontamination traditioneller Mais-Sorten.
Dies meldet die Initiative "Coordination gegen BAYER-Gefahren"
Demnach begründete das Gericht in Curitiba das Urteil mit dem Fehlen von Kontroll-Mechanismen nach der Aussaat, die eine Koexistenz von transgenem und herkömmlichem Mais garantieren würden. Dem Unternehmen werde ein tägliches Strafgeld von 50.000 Real angedroht, sollten Verkauf und Anbau nicht sofort gestoppt werden. Die Entscheidung der nationalen Kommission für biologische Sicherheit (CTNBio), eine Zulassung für Liberty Link-Mais zu erteilen,sei aufgehoben worden. CTNBio seo zudem aufgefordert worden, Einblick in die Zulassungsunterlagen zu gewähren. Bislang seien die zugrunde liegenden Studien mit der Begründung man wolle keine Geschäftsgeheimnisse preisgeben nicht offen gelegt worden.
Dies meldet die Initiative "Coordination gegen BAYER-Gefahren"
Demnach begründete das Gericht in Curitiba das Urteil mit dem Fehlen von Kontroll-Mechanismen nach der Aussaat, die eine Koexistenz von transgenem und herkömmlichem Mais garantieren würden. Dem Unternehmen werde ein tägliches Strafgeld von 50.000 Real angedroht, sollten Verkauf und Anbau nicht sofort gestoppt werden. Die Entscheidung der nationalen Kommission für biologische Sicherheit (CTNBio), eine Zulassung für Liberty Link-Mais zu erteilen,sei aufgehoben worden. CTNBio seo zudem aufgefordert worden, Einblick in die Zulassungsunterlagen zu gewähren. Bislang seien die zugrunde liegenden Studien mit der Begründung man wolle keine Geschäftsgeheimnisse preisgeben nicht offen gelegt worden.