Anleihen / AIF

Bremst die CSU Bayerns Windkraft und ihre Anleger mit neuen Abstandsregeln aus?

Im medialen Getöse um die Prokon-Pleite droht ein Vorstoß der bayrischen Landesregierung unterzugehen, der weite Teile der Energiewende ins Stocken bringen könnte und zugleich zahlreiche Anbieter von Windkraft-Beteiligungen betreffen würde: Geht es nach dem Willen des bayrischen Landesvaters Horst Seehofer, dann dürften Windkraft-Bauvorhaben in Bayern künftig nur umgesetzt werden, wenn dabei ein Mindestabstand von zwei Kilometern zu Wohngebäuden eingehalten wird. Festgeschrieben ist das in der 10H-Regel. Diese besagt, dass Bauherren bei der Errichtung neue Windräder das Zehnfache ihrer Höhe als Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung einhalten sollen.  ECOreporter.de befragte Windkraftprojektierer und Initiatoren entsprechender Beteiligungen was das für die Branche und ihre Anleger bedeutet.

Die neue Abstandsregel, für die sich Horst Seehofers CSU stark macht würde sich wie folgt auswirken. Würde ein 150 Meter hohes Windrad errichtet, so müsste dies in 1.500 Metern Abstand zu jeder Wohnbebauung stattfinden. Moderne Windräder sind in der Regel 200 Meter hoch. Denn in größerer Höhe lässt sich effizienter Strom produzieren. Eine solche Anlage müsste nach 10H-Regel also mindestens zwei Kilometer Abstand von jeder Wohnbebauung halten. In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland, gäbe es dann kaum mehr geeignete Standorte.

„Noch nichts beschlossen“

Der Initiator Green City Energy aus München bietet derzeit mit dem Windpark Maßbach einen geschlossenen Fonds zu einem Windpark in Bayern an. Und aus den Mitteln, die derzeit über die Anleihe Kraftwerkspark II eingesammelt werden, will Green City Energy unter anderem auch einen Windpark finanzieren, der in Würzbug errichtet werden soll.
„Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die 10H-Regel noch nicht beschlossen wurde. Die hatte der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer auf der Demonstration von Windbefürwortern am 14. Januar in Kreuth so wörtlich gesagt: ‚Es ist nichts festgelegt worden, was nicht mehr diskutiert werden kann. Und ich sage Ihnen, ich werde mit meiner Fraktion nur einer Regelung zustimmen, wo wir diese Ziele  allesamt erreichen.‘ Weitere Voraussetzung ist eine Änderung des Bundes BauGB durch den Bundestag. Unseres Wissens liegt hierzu noch nicht einmal ein Kabinettsbeschluss vor. Sollte die 10H-Regel jedoch kommen, sind nahezu alle Projekte von Green City Energy in Bayern betroffen. Anleger sind insofern nicht betroffen, da für kein Projekt Geld eingesammelt wurde, das noch nicht genehmigt ist. Für genehmigte Projekte besteht hingegen Vertrauensschutz“, erklärt Martin Betzold von Green City Energy.
Bildnachweis: Windpark von GreenCity Energy im Odenwald. / Quelle: Unternehmen

Die drei jüngsten geschlossenen Fods der  Lacuna AG aus Regensburg sind jeweils zu einem Windpark in Bayern aufgelegt worden.  Dabei handelt es sich um die drei allesamt ausverkauften geschlossen Fonds Lacuna Windpark Feilitzsch, Lacuna Windpark Trongen 2 und Lacuna Windpark Töpen. (Lesen Sie die ECOanlagechecks zu den Fonds  Windpark Feilitzsch und  </link><link http:="" www.ecoreporter.de="" artikel="" ecoanlagecheck-windpark-toepen-in-bayern-geschlossener-windkraftfonds-von-lacuna-23-07-2013.html="" -="" external-link-new-window="" "Opens="" external="" link="" in="" new="" window"="">Windpark Töpen). Geschäftsführer Thomas Hartauer gibt sich gelassen: „Unsere Projekte halten entweder die bisherigen Altregelungen ein und/oder sind bereits entsprechend bestandskräftigt genehmigt oder aber sind oder werden grundsätzlich mit einem ausreichenden Abstand projektiert.“

„Aktivitäten gegebenenfalls vorrübergehend umlenken“

Der Grünstromprojektierer juwi aus Wörrestadt ist weltweit aktiv. In Deutschland konzentriert sich juwi vor allem auf Windkraft zu Lande. Über das Nachrangdarlehen juwi Bauzins 1 hat das Unternehmen 30 Millionen Euro bei Anlegern eingeworben, die zur Zwischenfinanzierung  von Windparks in ganz Deutschland gedacht sind. Zur Diskussion um die bayrische 10H-Regel äüßert sich juwi wie folgt: „In Bayern soll der Mindestabstand bei höheren Windrädern gerade noch deutlich größer als 1000 Meter ausfallen. Bayern ist kein Starkwindgebiet. Da hohe Windräder deutlich effizienter und somit kostengünstiger betrieben werden können, führt der Beschluss dazu, dass in Bayern so gut wie keine Windräder mehr realisiert werden können. Alternativ müssten Vergütungssätze steigen, wenn es der Wille der bayerischen Regierung ist, kleinere Windräder zu realisieren. Unser aller Ziel ist es hingegen, die Stromkosten für Verbraucher gering zu halten“, so das Unternehmen. „Jedenfalls sind Abstandsflächen von zwei Kilometern rund um ein Windrad in großen Teilen von Deutschland mit seiner hohen Bevölkerungsdichte gleichzusetzen mit einem Stopp der Energiewende. Stellen Sie sich mal vor, eine Autobahn mit ihren erheblichen Emissionen bräuchte selbige Abstände“, teilen die juwi-Verantworlichen mit:  „Die juwi-Gruppe selbst ist breit in Deutschland aufgestellt und in allen Regionen tätig. Ein besonderer Schwerpunkt ist der Südwesten. Insgesamt verfügt die juwi-Gruppe über eine gut gefüllte Projektpipeline von allein knapp 7.000 Megawatt an Windenergie in verschiedenen Projektphasen allein in Deutschland. Selbst wenn Bayern die angekündigte Politik umsetzt, halten wir diese nicht für nachhaltig. Vorübergehend würden wir unsere Aktivitäten in Bayern reduzieren und Investition in andere Bundesländer lenken.“

Bildnachweis: Montage einer Windturbine für ein Projekt von juwi. / Quelle: Unternehmen

„Klage versucht Todesstoß für bayrische Windkraft zu vereiteln“

Anders als  bei den übrigen Befragten können sich  Anleger bei der ABO Wind AG lediglich als Aktionäre beteiligen. Ein Teil der von ABO Wind in Europa errichteten Windparks wird von der ABO Invest AG betrieben. Diese Gesellschaft derselben Firmengruppe bietet die so genannte Bürgerwind-Aktie an, dessen Erlöse zum Kauf der Windparks verwendet wird. Über die 10H-Regel in Bayern sprach ECOreporter.de mit Unternehmenssprecher Alexander Koffka: „Moderne, leistungsfähige Windkraftanlagen haben eine Gesamthöhe von 200 Metern. Eine „10H-Regel“ würde also einen Mindestabstand von zwei Kilometern zur Wohnbebauung vorschreiben. Keines der Projekte, die ABO Wind derzeit  in fortgeschrittenem Stadium in Bayern bearbeitet, hält diesen Abstand ein. Für den Ausbau der Windkraft in Bayern insgesamt wäre eine solche Regelung verheerend. Das gesetzgeberische Verfahren zur Umsetzung einer 10H-Regelung hat noch nicht begonnen. Es gibt diesbezüglich viele offene Fragen. Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell  hat bereits eine Klagegemeinschaft ins Leben gerufen, die versucht, den Todesstoß für die bayerische Windkraft auf juristischem Weg zu vereiteln. Auch CSU-Politiker sowie regionale Planungsbehörden opponieren teilweise gegen die abstruse Regel. Deren Erfinder, Ministerpräsident Horst Seehofer, hat unterdessen signalisiert, dass es Ausnahmen von der 10H-Regel geben soll, sofern die Bürger vor Ort den Windpark mehrheitlich unterstützen. Insgesamt sind wir zuversichtlich, auch weiterhin Windparks in Bayern errichten zu können.“

Bildnachweis: Arbeiter von ABOWind bei der Montage eines Windrads. / Quelle: Unternehmen.


Bislang war die Windkraft zu Lande sowohl bei der Energiewende als auch bei Geldanlagen zu erneuerbaren Energien ein echtes Zugpferd. Doch die Pleite von Prokon mit 75.000 betroffenen Kleinanlegern sorgt für Verunsicherung. Wie hat diese Pleite die Welt der Windkraftbeteiligungen verändert? Zu dieser Frage äußern sich die vier Unternehmen im zweiten Teil dieses Windkraft-Spezials.
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x