Fonds / ETF

Brüssel diskutiert Provisionsverbot für freie Finanzberater

Die europäische Kommission plant, ab 2014 ein europaweites Provisionsverbot für freie Finanzvermittler einzuführen. Zudem sollen deutlich mehr Fondsbeteiligungsangebote auf die Liste der komplexen Finanzprodukte gesetzt werden, was mehr Transparenz für Anleger schaffen soll. Dies geht aus einem Richtlinienentwurf hervor, der derzeit in Brüssel diskutiert wird.

Dabei handelt es sich um die Neufassung der Markets in Financial Instruments Directive, kurz MiFID II. Ziel dieser neuen europäischen Finanzmarktdirektive ist es, die Zusammenführung der EU-Finanzmärkte in ein gemeinsames Regelwerk weiter zu forcieren.

Der aktuell diskutierte Entwurf der MiFID II sieht vor, unabhängigen Beratern, Portfolio-Managern, Vermögensverwaltern und Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Entgegennahme oder Einbehaltung von Vermittlungsprovisionen zu untersagen. Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) begrüßt das angestrebte Provisionsverbot: "Ein Provisionsverbot der EU-Kommission für freie Finanzvermittler würde den Vertrieb von Finanzprodukten in Europa drastisch verändern und zu mehr Verbraucherschutz führen", sagt BVDH-Vorstand Dieter Rauch. Es sei absehbar, dass ein solches Verbot zu einer massiven Konsolidierung des freien Beratermarktes führen werde, so Rauch weiter.

"Auch abhängige Berater und ausführende Unternehmen, wie etwa Banken, sollten - ähnlich wie in Großbritannien von der Retail Distribution Review (RDR) vorgesehen - in die Gesetzesinitiative einbezogen werden", fordert sein BVDH-Vorstandskollege Karl Matthäus Schmidt.  Ansonsten laufe die Brüsseler Initiative Gefahr, die Marktlage zu Lasten der freien Berater zu verzerren. 

Auch den Plänen zur Erweiterung der Liste der komplexen Finanzprodukte steht der Branchenverband positiv gegenüber. "Falls diese Initiative der Kommission tatsächlich verabschiedet würde, bliebt allerdings abzuwarten, wie sie in den einzelnen europäischen Ländern, die über unterschiedliche Regulierungsniveaus verfügen, umgesetzt wird", so BVDH-Vorstand Rauch.

Das Thema Provisionsverbot für Honorarberater spielt auch bei den Überlegungen zur Neuregelung des Anlegerschutzgesetzes in Deutschland eine Rolle. Ein aktuelles Positionspapier des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz spricht sich ebenfalls für die Abschaffung von Provisionen jeglicher Art für freie Finanzberater und -vermittler aus.

Das Ministerium argumentiert damit, auf diese Weise  Anleger vor Provisionen zu schützen, die derzeit oft in den Produktpreisen versteckt seien. Es solle sichergestellt werden, dass die Berater von den Anbietern wirtschaftlich unabhängig arbeiten. Anstatt von Provisionen erklärt das Ministerium, feste, detaillierte Vergütungsregeln wie bei Architekten oder Rechtsanwälten seien für Finanzberater und -vermittler „perspektivisch wünschenswert“, aber nicht zwingend notwendig.

Anders als die Rohfassung der MiFID II ist das Positionspapier des Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministeriums aber ist kein Entwurf für eine neue Richtline oder ein neues Gesetz, sondern lediglich eine unverbindliche Zusammenstellung von Thesen und Empfehlungen.
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