Das Bundesamt für Justiz wirft der Deutschen Cannabis AG Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Finanzberichten vor. / Foto: Pixabay

  Wachhund

Bundesamt für Justiz verhängt erneut Ordnungsgeld gegen Deutsche Cannabis AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im Dezember ein weiteres Ordnungsgeld von 250.000 Euro gegen die Cannabis-Beteiligungsgesellschaft Cannabis AG aus Berlin verhängt.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Die Deutsche Cannabis AG soll laut BfJ die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2011 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht haben. Damit habe das Unternehmen gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Sanktion des BfJ sei § 335 HGB. Die Deutsche Cannabis AG hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Im Dezember hatte das BfJ in der gleichen Sache bereits Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 307.500 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt. Auch gegen diese Entscheidungen hatte das Unternehmen Beschwerde eingelegt.

Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x