Wird eine Aktiengesellschaft insolvent, verlieren Anleger oft ihr gesamtes investiertes Kapital. / Foto: Pixabay

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Bundesfinanzhof: Einige Aktienverluste aus Insolvenzen sind steuerfrei

Wer Aktien von insolventen Unternehmen besitzt, musste sich bislang doppelt ärgern: erstens über den oft fast vollständigen Wertverlust der Aktien und zweitens über das Finanzamt. Das erkannte nämlich Verluste durch den Zwangseinzug von Pleiteaktien nicht als steuerlich absetzbar an. Das wird sich jetzt in bestimmten Fällen ändern.

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (BFH, Az. VIII R 34/16) entschieden: Anleger können Verluste steuerlich geltend machen, wenn ihnen Aktien aufgrund eines Insolvenzplanes entzogen werden und sie bei einer anschließenden Kapitalerhöhung kein Bezugsrecht eingeräumt bekommen. Finanzämter hatten solche Verluste bislang nicht anerkannt, weil kein Verkauf oder anderer steuerrechtlich erfasster Vorgang vorlag.

Nach Angaben des Magazins Finanztest werden Finanzämter zukünftig Verluste, die unter das neue BFH-Urteil fallen, steuermindernd berücksichtigen – vorerst allerdings nur bis 10.000 Euro. Ob diese Obergrenze juristisch haltbar ist, werden möglicherweise wieder Gerichte entscheiden müssen.

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