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Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Solaranlagenbetreiber
Solaranlagenbetreiber dürfen die Einspeiseleistung ihrer Anlagen ins Stromnetz selbst ablesen und die Ergebnisse ohne besondere Formatvorgaben weitermelden. Netzbetreiber und Versorger dürfen sie nicht zwingen, dies gegen Bezahlung vornehmen zu lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der jüngst ergangene Richterspruch bestätigt eine Entscheidung der Landesregulierungsbehörde des Umweltministeriums.
Dieses Grundsatzurteil gilt aber nicht ausnahmslos für alle Anlagenbetreiber und Messungen. Selbst gemessen werden darf nur die reine Stromeinspeisung der eigenen Solaranlage. Wenn ein Messgerät zugleich auch den Strom zählt, den der Anlagenbetreiber aus dem Netz bezieht ist, darf nicht selbst gemessen werden. Außerdem haben nur die Betreiber diese Freiheit, deren Solaranlagen bis Ende 2011 in Betrieb gegangen sind.
Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit aus dem Jahr 2011. Die Stadtwerke Gaggenau verlangten von rund 800 Betreibern von Photovoltaikanlagen für die Messung der Stromeinspeisungen zusätzlich monatlich rund drei Euro. Wer nicht zahlen wollte, sollte seine eigenen Messergebnisse an eine für Laien sehr komplexe Formatvorlage anpassen. Das führte dazu, dass sich zahlreiche Betreiber den Aufwand sparten und lieber zahlten. Daraufhin kam es zu mehreren Beschwerden, auch im Petitionsausschuss des Landtages.
Die Richter entschieden nun, dass dieses Vorgehen unzulässig ist. Schon die Die Landesregulierungsbehörde wertete dieses Vorgehen als „missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung“ und hatte es deshalb untersagt.
Dieses Grundsatzurteil gilt aber nicht ausnahmslos für alle Anlagenbetreiber und Messungen. Selbst gemessen werden darf nur die reine Stromeinspeisung der eigenen Solaranlage. Wenn ein Messgerät zugleich auch den Strom zählt, den der Anlagenbetreiber aus dem Netz bezieht ist, darf nicht selbst gemessen werden. Außerdem haben nur die Betreiber diese Freiheit, deren Solaranlagen bis Ende 2011 in Betrieb gegangen sind.
Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit aus dem Jahr 2011. Die Stadtwerke Gaggenau verlangten von rund 800 Betreibern von Photovoltaikanlagen für die Messung der Stromeinspeisungen zusätzlich monatlich rund drei Euro. Wer nicht zahlen wollte, sollte seine eigenen Messergebnisse an eine für Laien sehr komplexe Formatvorlage anpassen. Das führte dazu, dass sich zahlreiche Betreiber den Aufwand sparten und lieber zahlten. Daraufhin kam es zu mehreren Beschwerden, auch im Petitionsausschuss des Landtages.
Die Richter entschieden nun, dass dieses Vorgehen unzulässig ist. Schon die Die Landesregulierungsbehörde wertete dieses Vorgehen als „missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung“ und hatte es deshalb untersagt.