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Bundeskabinett nickt umfassende EEG-Reform ab
Das Bundeskabinett hat der Vorlage von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Die Bundesregierung hat damit letzte offene Fragen zum EEG 2016, etwa zur künftigen Förderung von Bioenergieanlagen, geklärt. Nun können Union und SPD wie geplant mit ihrer großen Mehrheit die EEG-Reform noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Es würde dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Die Bundesregierung hatte sich in der vergangenen Woche mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über die EEG-Reform verständigt (wir berichteten) und danach nur noch wenige Fragen klären müssen. Sie läuft im wesentlichen darauf hinaus, dass dass EEG kaum noch mit festen Einspeisetarifen Anregungen für Investitionen in neue Erneuerbare-Energie-Anlagen gibt. Für rund 80 Prozent der ab 2017 neu ans Netz kommenden Ökostromanlagen sollen Auktionen ermitteln, was der von ihnen erzeugte Strom kosten wird. Zudem begrenzt das EEG 2016 über das Ausschreibungsvolumen den künftigen Ausbau. So will die Bundesregierung erreichen, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von derzeit rund 30 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht über 45 Prozent anwächst. Nach ihren Angaben würde ein stärkeres Wachstum die deutsche Netzkapazität überfordern und zu stark steigenden Stromkosten führen. „Der Klimaschutz erfordert einen beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien und kein Ausbremsen“, merkte dazu der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in einer Erklärung an. "Mit den geplanten Ausbauzielen beim Ökostrom kann in Deutschland bis 2022 gerade mal die Hälfte des momentan noch im Netz befindlichen Atomstromes ersetzt werden. Das heißt, dass entweder der Atomausstieg nicht stattfindet oder die CO2 Emissionen stark zunehmen werden", stellt dazu Hans-Josef Fell fest, ehemaliger Bundestagsabgeordneter von Bündnis90 / Die Grünen und einer der Väter des EEG.
Abkehr von festen Windstromtarifen
Starke Einschnitte hat das Bundeskabinett mit dem neuen Gesetz bei der Windkraft beschlossen. Hier sieht das neue EEG vor, das ab 2017 pro Jahr nur Windkraftprojekte mit einer Gesamtkapazität von 2,8 Gigawatt (GW) ausgeschrieben werden. Zum Vergleich: in 2014 und 2015 wurden in Deutschland an Land neue Windräder mit einer Gesamtkapazität von rund vier Gigawatt (GW) neu errichtet. Aber weil es lange dauert, geplante Windkraftprojekte umzusetzen, gilt eine Übergangsfrist. Deshalb greifen die in den Windkraftauktionen von 2017 ermittelten Preise erst ab 2019. Dafür kappt die EEG-Reform aber die feste Einspeisevergütung für Windstrom aus neu ans Netz kommenden Anlagen, einmalig zum 1. Juni 2017 und dies um fünf Prozent.
Darüber hinaus sieht die EEG-Reform auch für neue Windparks auf See - offshore – die Einführung von Ausschreibungen vor. Hier sind die Umsetzungsphasen noch länger als bei Projekten an land. Das neue EEG sieht für die Jahre 2021 bis 2030 Ausschreibungen im Umfang von 0,730 GW oder 730 Megawatt (MW) vor. Es soll gelingen, dass die deutsche Offshore-Windkraftkapazität bis 2013 auf 15.000 MW ansteigt.
Solarauktionen werden ausgeweitet
Im Gegensatz zur Windkraft waren im Bereich Photovoltaik schon durch das EEG 2015 Ausschreibungen eingeführt worden. Das allerdings nur für große Solarparks auf freier Fläche. Das neue EEG weitet diese Praxis nun auf alle neuen Solaranlagen aus, sofern sie nicht kleiner als 0,750 MW sind. Das jährliche Ausschreibungsvolumen legte die Bundesregierung im neuen EEG auf 600 MW fest, nach 400 MW im laufenden Jahr. Es bleibt bei dem Ziel, dass in Deutschland pro Jahr insgesamt neue Solaranlagen mit einer Gesamtkapazität von 2,5 GW ans Netz kommen sollen. In den letzten beiden Jahren wurden aber nur 1,5 und 1,9 GW erreicht.
Erstmals auch Ausschreibungen für Bioenergieanlagen
Ab 2017 wird es auch Ausschreibungen für Bioenergieanlagen geben. Der Kabinettsbeschluss sieht hierfür einen Korridor von 150 MW in den ersten drei Jahren und 200 MW in den Folgejahren vor. An den Ausschreibungen dürfen auch Anlagen teilnehmen, die bereits in Betrieb sind, aber nach 20 Jahren Laufzeit keine EEG-Einspeisevergütung beanspruchen können. Auf diese Anschlussreglung hatte insbesondere Bayern gedrängt.
Die Bundesregierung hatte sich in der vergangenen Woche mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über die EEG-Reform verständigt (wir berichteten) und danach nur noch wenige Fragen klären müssen. Sie läuft im wesentlichen darauf hinaus, dass dass EEG kaum noch mit festen Einspeisetarifen Anregungen für Investitionen in neue Erneuerbare-Energie-Anlagen gibt. Für rund 80 Prozent der ab 2017 neu ans Netz kommenden Ökostromanlagen sollen Auktionen ermitteln, was der von ihnen erzeugte Strom kosten wird. Zudem begrenzt das EEG 2016 über das Ausschreibungsvolumen den künftigen Ausbau. So will die Bundesregierung erreichen, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von derzeit rund 30 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht über 45 Prozent anwächst. Nach ihren Angaben würde ein stärkeres Wachstum die deutsche Netzkapazität überfordern und zu stark steigenden Stromkosten führen. „Der Klimaschutz erfordert einen beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien und kein Ausbremsen“, merkte dazu der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in einer Erklärung an. "Mit den geplanten Ausbauzielen beim Ökostrom kann in Deutschland bis 2022 gerade mal die Hälfte des momentan noch im Netz befindlichen Atomstromes ersetzt werden. Das heißt, dass entweder der Atomausstieg nicht stattfindet oder die CO2 Emissionen stark zunehmen werden", stellt dazu Hans-Josef Fell fest, ehemaliger Bundestagsabgeordneter von Bündnis90 / Die Grünen und einer der Väter des EEG.
Abkehr von festen Windstromtarifen
Starke Einschnitte hat das Bundeskabinett mit dem neuen Gesetz bei der Windkraft beschlossen. Hier sieht das neue EEG vor, das ab 2017 pro Jahr nur Windkraftprojekte mit einer Gesamtkapazität von 2,8 Gigawatt (GW) ausgeschrieben werden. Zum Vergleich: in 2014 und 2015 wurden in Deutschland an Land neue Windräder mit einer Gesamtkapazität von rund vier Gigawatt (GW) neu errichtet. Aber weil es lange dauert, geplante Windkraftprojekte umzusetzen, gilt eine Übergangsfrist. Deshalb greifen die in den Windkraftauktionen von 2017 ermittelten Preise erst ab 2019. Dafür kappt die EEG-Reform aber die feste Einspeisevergütung für Windstrom aus neu ans Netz kommenden Anlagen, einmalig zum 1. Juni 2017 und dies um fünf Prozent.
Darüber hinaus sieht die EEG-Reform auch für neue Windparks auf See - offshore – die Einführung von Ausschreibungen vor. Hier sind die Umsetzungsphasen noch länger als bei Projekten an land. Das neue EEG sieht für die Jahre 2021 bis 2030 Ausschreibungen im Umfang von 0,730 GW oder 730 Megawatt (MW) vor. Es soll gelingen, dass die deutsche Offshore-Windkraftkapazität bis 2013 auf 15.000 MW ansteigt.
Solarauktionen werden ausgeweitet
Im Gegensatz zur Windkraft waren im Bereich Photovoltaik schon durch das EEG 2015 Ausschreibungen eingeführt worden. Das allerdings nur für große Solarparks auf freier Fläche. Das neue EEG weitet diese Praxis nun auf alle neuen Solaranlagen aus, sofern sie nicht kleiner als 0,750 MW sind. Das jährliche Ausschreibungsvolumen legte die Bundesregierung im neuen EEG auf 600 MW fest, nach 400 MW im laufenden Jahr. Es bleibt bei dem Ziel, dass in Deutschland pro Jahr insgesamt neue Solaranlagen mit einer Gesamtkapazität von 2,5 GW ans Netz kommen sollen. In den letzten beiden Jahren wurden aber nur 1,5 und 1,9 GW erreicht.
Erstmals auch Ausschreibungen für Bioenergieanlagen
Ab 2017 wird es auch Ausschreibungen für Bioenergieanlagen geben. Der Kabinettsbeschluss sieht hierfür einen Korridor von 150 MW in den ersten drei Jahren und 200 MW in den Folgejahren vor. An den Ausschreibungen dürfen auch Anlagen teilnehmen, die bereits in Betrieb sind, aber nach 20 Jahren Laufzeit keine EEG-Einspeisevergütung beanspruchen können. Auf diese Anschlussreglung hatte insbesondere Bayern gedrängt.