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Bundesnetzagentur klärt Anbindung von Offshore-Windparks
Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier zur Anbindung von Offshore-Windkraft-Projekten (OWP) veröffentlicht. In dem Papier wird die Netzanbindungsverpflichtung nach § 17 Abs. 2a Energiewirtschaftsgesetz konkretisiert. Damit will die Behörde dem Wunsch der Branche nachkommen, die unterschiedlichen Bauzeiten von Offshore- Projekten und notwendigen Anbindungsleitungen vernünftig zu koordinieren.
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte: "Die rechtzeitige Anbindung von Offshore-Windparks ist eine der wichtigsten Aufgaben, um den Erfolg erneuerbarer Energien sicherzustellen. Mit dem jetzt veröffentlichten Positionspapier werden die auf Basis des geltenden Rechts möglichen Voraussetzungen für eine zügige, effiziente und diskriminierungsfreie Realisierung der Offshore-Windparks geschaffen. Die Bundesnetzagentur hat dabei einen fairen und an der Dringlichkeit orientierten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Aspekte hergestellt."
Kernstück der Regelungen ist den Angaben zufolge eine Stichtagslösung. Danach startet der Übertragungsnetzbetreiber eine Ausschreibung der Anbindungskabel für alle OWP, die zu einem bestimmten Stichtag erste, sehr maßvoll formulierte Anbindungskriterien erfüllen müssen. Diesen OWP wird eine bedingte Netzanbindungszusage erteilt. Ein halbes Jahr später ist die Ausschreibung abzuschließen und es sind die Anbindungskabel für diejenigen OWP zu bestellen, die nunmehr so viele Anbindungskriterien erfüllen, dass ihre Realisierung als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden kann. Diesen OWP wird eine unbedingte Netzanbindungszusage erteilt.
"Durch die Einführung dieser Stichtagslösung wird erreicht, dass der anbindungsverpflichtete Netzbetreiber seine Planungen nicht ständig an die unterschiedlichen Fortschritte der einzelnen Offshore-Windpark-Projekte anpassen muss und die Offshore-Windpark-Entwickler/-Betreiber ihre Planungen an einem ihnen bekannten Zeitschema ausrichten können. Ein solches Verfahren hilft allen Beteiligten und ist insbesondere notwendig, um die Realisierung von effizienten Sammelanbindungen praktisch durchführbar zu machen", erläuterte Kurth.
Die Bundesnetzagentur hatte am 29. April 2009 bereits einen Entwurf eines solchen Positionspapiers zur Diskussion gestellt. Übertragungsnetzbetreiber, Küstenbundesländer, Verbände und Offshore-Windpark-Entwickler/-Betreiber beteiligten sich zahlreich und intensiv an der Konsultation. Vor allem hat die Bundesnetzagentur wertvolle Anregungen aus zahlreichen Gesprächen mit Offshore-Windpark-Entwicklern/-Betreibern und Übertragungsnetzbetreibern über konkrete Anbindungsfragen erhalten. Diese Erkenntnisse aus der Praxis haben den jetzt vorliegenden Leitfaden maßgeblich geprägt.
Die Bundesnetzagentur hat die Anbindungskriterien gegenüber der Konsultationsfassung modifiziert und dabei insbesondere darauf geachtet, unterschiedliche Geschäftsmodelle und Projektabläufe möglich zu machen und so gleiche Wettbewerbschancen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.
Das Positionspapier ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter
www.bundesnetzagentur.de abrufbar.
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte: "Die rechtzeitige Anbindung von Offshore-Windparks ist eine der wichtigsten Aufgaben, um den Erfolg erneuerbarer Energien sicherzustellen. Mit dem jetzt veröffentlichten Positionspapier werden die auf Basis des geltenden Rechts möglichen Voraussetzungen für eine zügige, effiziente und diskriminierungsfreie Realisierung der Offshore-Windparks geschaffen. Die Bundesnetzagentur hat dabei einen fairen und an der Dringlichkeit orientierten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Aspekte hergestellt."
Kernstück der Regelungen ist den Angaben zufolge eine Stichtagslösung. Danach startet der Übertragungsnetzbetreiber eine Ausschreibung der Anbindungskabel für alle OWP, die zu einem bestimmten Stichtag erste, sehr maßvoll formulierte Anbindungskriterien erfüllen müssen. Diesen OWP wird eine bedingte Netzanbindungszusage erteilt. Ein halbes Jahr später ist die Ausschreibung abzuschließen und es sind die Anbindungskabel für diejenigen OWP zu bestellen, die nunmehr so viele Anbindungskriterien erfüllen, dass ihre Realisierung als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden kann. Diesen OWP wird eine unbedingte Netzanbindungszusage erteilt.
"Durch die Einführung dieser Stichtagslösung wird erreicht, dass der anbindungsverpflichtete Netzbetreiber seine Planungen nicht ständig an die unterschiedlichen Fortschritte der einzelnen Offshore-Windpark-Projekte anpassen muss und die Offshore-Windpark-Entwickler/-Betreiber ihre Planungen an einem ihnen bekannten Zeitschema ausrichten können. Ein solches Verfahren hilft allen Beteiligten und ist insbesondere notwendig, um die Realisierung von effizienten Sammelanbindungen praktisch durchführbar zu machen", erläuterte Kurth.
Die Bundesnetzagentur hatte am 29. April 2009 bereits einen Entwurf eines solchen Positionspapiers zur Diskussion gestellt. Übertragungsnetzbetreiber, Küstenbundesländer, Verbände und Offshore-Windpark-Entwickler/-Betreiber beteiligten sich zahlreich und intensiv an der Konsultation. Vor allem hat die Bundesnetzagentur wertvolle Anregungen aus zahlreichen Gesprächen mit Offshore-Windpark-Entwicklern/-Betreibern und Übertragungsnetzbetreibern über konkrete Anbindungsfragen erhalten. Diese Erkenntnisse aus der Praxis haben den jetzt vorliegenden Leitfaden maßgeblich geprägt.
Die Bundesnetzagentur hat die Anbindungskriterien gegenüber der Konsultationsfassung modifiziert und dabei insbesondere darauf geachtet, unterschiedliche Geschäftsmodelle und Projektabläufe möglich zu machen und so gleiche Wettbewerbschancen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.
Das Positionspapier ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter
