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Bundesnetzagentur startet erste Photovoltaik-Ausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Freiflächensolaranlagen gestartet. Das umstrittene Pilotverfahren soll das Ende der gesetzlich garantierten, festen Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien einläuten. In der ersten Runde geht es um Solarparkvorhaben mit 150 Megawatt Leistungskapazität. Die Bundesnetzagentur nimmt bis zum 15. April Gebote entgegen. Das jeweils niedrigste erhält den Zuschlag. Die Bundesregierung hofft, so Kosten zu sparen. Kritiker sehen vor allem kleine und mittelständische Projektierer im Nachteil.
Mit einer Bekanntmachung im Internet hat die Bundesnetzagentur die umstrittene Pilotphase zur Abschaffung des bisherigen Einspeisevergütungssystems gestartet. Die neu geschaffene Grundlage dafür ist die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV). Darin ist festgeschrieben, dass jährlich Freiflächensolarparks mit 400 Megawatt (MW) neu errichtet werden sollen.
11,29 Cent pro Kilowattstunde als Höchstgebot
Das jetzt angestoßene Verfahren ist die erste von drei Ausschreibungen, die 2015 laufen werden. Die Bieter haben jeweils acht Wochen Zeit bis zum endgültigen Gebotstermin. Stichtag ist der 15. April. Sollten die 150 MW vorzeitig vergeben werden, enden die Ausschreibungen entsprechend früher. Die beiden nächsten Ausschreibungsrunden enden am 1. August und am 1. Dezember. In den Folgeausschreibungen geht es einmal um 150 MW und einmal um 100 MW. Das Höchstgebot in der ersten Runde liegt bei 11,29 Cent pro Kilowattstunde. Geboten werden kann für Bauvorhaben zwischen 100 KW und 10 MW. Die genauen Spielregeln und Informationen zum Ablauf des Verfahrens hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
„Mit dem Pilotverfahren zur Ausschreibung der Förderung der Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen schlagen wir ein neues Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien auf. Die Förderung wird von einem administrativ festgelegten Fördersatz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur zum Start der ersten Ausschreibung.
Jedes Gebot kostet 715 Euro Gebühr
In der Kritik steht die Umstellung in den Erneuerbare-Energie-Branchen unter anderem wegen der zusätzlichen Kosten und Vorleistungen, die auf die Bieter zukommen. Die Kritik: Noch bevor sicher ist, ob das jeweilige Gebot überhaupt den Zuschlag erhalten wird, fallen Gebühren und Sicherheitsabschläge an, zusätzlich zu den üblichen Projektentwicklungskosten. Für jedes einzelne Gebot verlangt die Bundesnetzagentur 715 Euro Gebühr, die vor dem Gebotstermin zu überweisen sind. Eine „Bieterschlacht“ kann also durchaus teuer werden. Außerdem müssen die Auktionsteilnehmer 4 Euro für jedes geplante KW als Erstsicherheit Zahlen. Gibt es einen Offenlegungsbeschluss, halbiert sich die Erstsicherheit auf 2 Euro je KW. Auch nach dem Gewinn einer Auktion fallen weitere Kosten an: Zum einen die Zweitsicherheit in Höhe von 50 Euro je kW. Zum anderen müssen die Auktionsgewinner bei der Bundesnetzagentur eine Förderberechtigung beantragen, die „einmalig 615 Euro“ kostet.
„Ich sehe das als Rückschritt schlimmsten Ausmaßes, es werden trotz gegenteiliger Absichtserklärung nur die großen Marktteilnehmer bestehen. Sogar China hat Ausschreibungen nach einem Pilotversuch gestrichen und bevorzugt Modelle mit fixen Tarifen“, sagt Georg Hille, Geschäftsführer der ecovision GmbH aus Stuttgart. Das Unternehmen realisiert Bürgerbeteiligungen zu Solaranlagen in Deutschland. Auch das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) schlug im Vorfeld der energiepolitischen Reform Alarm und übte deutliche Kritik (näheres zu Reaktionen auf das Ausschreibungsmodell lesen Sie hier).
Die FFAV sieht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen insgesamt neun Ausschreibungsrunden bis Dezember 2017 vor. Allerdings will die Bundesregierung das Verfahren bis spätestens 2017 auf die übrigen regenerativen Energien übertragen – vorausgesetzt die Politiker erachten die Photovoltaikausschreibungen als Erfolg.
Mit einer Bekanntmachung im Internet hat die Bundesnetzagentur die umstrittene Pilotphase zur Abschaffung des bisherigen Einspeisevergütungssystems gestartet. Die neu geschaffene Grundlage dafür ist die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV). Darin ist festgeschrieben, dass jährlich Freiflächensolarparks mit 400 Megawatt (MW) neu errichtet werden sollen.
11,29 Cent pro Kilowattstunde als Höchstgebot
Das jetzt angestoßene Verfahren ist die erste von drei Ausschreibungen, die 2015 laufen werden. Die Bieter haben jeweils acht Wochen Zeit bis zum endgültigen Gebotstermin. Stichtag ist der 15. April. Sollten die 150 MW vorzeitig vergeben werden, enden die Ausschreibungen entsprechend früher. Die beiden nächsten Ausschreibungsrunden enden am 1. August und am 1. Dezember. In den Folgeausschreibungen geht es einmal um 150 MW und einmal um 100 MW. Das Höchstgebot in der ersten Runde liegt bei 11,29 Cent pro Kilowattstunde. Geboten werden kann für Bauvorhaben zwischen 100 KW und 10 MW. Die genauen Spielregeln und Informationen zum Ablauf des Verfahrens hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
„Mit dem Pilotverfahren zur Ausschreibung der Förderung der Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen schlagen wir ein neues Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien auf. Die Förderung wird von einem administrativ festgelegten Fördersatz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur zum Start der ersten Ausschreibung.
Jedes Gebot kostet 715 Euro Gebühr
In der Kritik steht die Umstellung in den Erneuerbare-Energie-Branchen unter anderem wegen der zusätzlichen Kosten und Vorleistungen, die auf die Bieter zukommen. Die Kritik: Noch bevor sicher ist, ob das jeweilige Gebot überhaupt den Zuschlag erhalten wird, fallen Gebühren und Sicherheitsabschläge an, zusätzlich zu den üblichen Projektentwicklungskosten. Für jedes einzelne Gebot verlangt die Bundesnetzagentur 715 Euro Gebühr, die vor dem Gebotstermin zu überweisen sind. Eine „Bieterschlacht“ kann also durchaus teuer werden. Außerdem müssen die Auktionsteilnehmer 4 Euro für jedes geplante KW als Erstsicherheit Zahlen. Gibt es einen Offenlegungsbeschluss, halbiert sich die Erstsicherheit auf 2 Euro je KW. Auch nach dem Gewinn einer Auktion fallen weitere Kosten an: Zum einen die Zweitsicherheit in Höhe von 50 Euro je kW. Zum anderen müssen die Auktionsgewinner bei der Bundesnetzagentur eine Förderberechtigung beantragen, die „einmalig 615 Euro“ kostet.
„Ich sehe das als Rückschritt schlimmsten Ausmaßes, es werden trotz gegenteiliger Absichtserklärung nur die großen Marktteilnehmer bestehen. Sogar China hat Ausschreibungen nach einem Pilotversuch gestrichen und bevorzugt Modelle mit fixen Tarifen“, sagt Georg Hille, Geschäftsführer der ecovision GmbH aus Stuttgart. Das Unternehmen realisiert Bürgerbeteiligungen zu Solaranlagen in Deutschland. Auch das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) schlug im Vorfeld der energiepolitischen Reform Alarm und übte deutliche Kritik (näheres zu Reaktionen auf das Ausschreibungsmodell lesen Sie hier).
Die FFAV sieht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen insgesamt neun Ausschreibungsrunden bis Dezember 2017 vor. Allerdings will die Bundesregierung das Verfahren bis spätestens 2017 auf die übrigen regenerativen Energien übertragen – vorausgesetzt die Politiker erachten die Photovoltaikausschreibungen als Erfolg.