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Bundesrat beharrt auf Korrekturen an der EEG-Reform
Der Widerstand im Bundesrat gegen Teile der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verstärkt sich. Die Länderkammer muss dem Gesetz für die EEG-Reform, das das Bundeskabinett bereits abgesegnet hat, zustimmen, damit es wie geplant Anfang August in Kraft treten kann. Sie kann es zwar nicht verhindern, wenn der Bundestag ihm zustimmt, was angesichts der überwältigen Mehrheit von Union und SPD im Bundestag nicht in Frage steht. Aber der Bundesrat kann es ablehnen und den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit dem Bundestag über Nachbesserungen zu verhandeln. Dann aber würde die EEG-Reform kaum umgesetzt werden, bevor im Herbst die EEG-Umlage für das kommende Jahr festgelegt wird. Sie könnte dann weiter ansteigen und damit die Stromverbraucher noch stärker belasten als ohnehin. Die EEG-Umlage wird mit der Stromrechnung kassiert. Derzeit beträgt sie 6,2 Cent je Kilowattstunde (kWh). Sie dient dazu, die Netzbetreiber für Einnahmeverluste zu entschädigen, die ihnen dadurch entstehen, dass sie Grünstrom vorrangig vor herkömmlich erzeugtem Strom und zum EEG-Tarif abnehmen.
Die EEG-Reform, die Bundesenergie- und -wirtschaftsminister Sigmar Gabriel durch das Kabinett gebracht und demnächst dem Bundestag vorlegen will, sieht unter anderem vor, dass auch Grünstromerzeuger an der EEG-Umlage beteiligt werden. Sie sollen in den meisten Fällen 50 Prozent der EEG-Umlage für regenerativ erzeugten Strom zahlen, wenn sie ihn selbst verbrauchen. Das entspricht derzeit rund 3,1 Cent je kWh. Die Direktversorgung von Mietern, etwa vom Solardach der Vermieter, soll sogar mit 100 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Weil solch ein so genannter Selbstverbrauch fast nur bei Solaranlagen anfällt, betrachtet der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) dieses Vorhaben als Einführung einer Art „Sonnensteuer“. Er warnt davor, dass mit dieser neuen Belastung ein Großteil künftiger Photovoltaik-Vorhaben unrentabel werde. Das wäre für die deutsche Solarbranche ein weiterer Nackenschlag, da neue Photovoltaikanlagen zuletzt überwiegend errichtet wurden, um den Solarstrom auch selbst zu nutzen. Zum Beispiel haben viele Gewerbeunternehmen in Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern investiert, um ihre Stromkosten zu verringern.
Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen sein. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – sollen von der Öko-Abgabe weiterhin befreit bleiben. Diese machten im letzten Jahr jedoch lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten Photovoltaik-Leistung aus.
Bundesländer wehren sich gegen Benachteiligung von Grünstromverbrauchern
Nun hat in den Ausschusssitzungen des Bundesrats eine Mehrheit von zehn Landesumweltministern und acht Landeswirtschaftsministern dafür votiert, die geplante Energiewende-Abgabe statt auf 50 Prozent auf 15 bis 20 Prozent zu begrenzen (das wären 0,9 bis 1,2 Cent je kWh). Die Fachressorts der Bundesländer Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Brandenburg wollen so erreichen, dass die Wirtschaftlichkeit von Grünstromanlagen erhalten bleibt. Zumal trotz der EEG-Reform weiter viele Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen und dabei nicht darum bemühen, ihn klimaschonend aus Erneuerbarer Energie zu beziehen, von der EEG-Umlage stark entlastet werden.
Seit jeher werden Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ganz oder zu großen Teilen von der EEG-Umlage befreit, mit dem Argument, dass sie im internationalen Wettbewerb mit konkurrenten stehen, die sich günstiger mit Energie versorgen können. Doch dadurch werden die nicht befreiten Stromverbraucher, etwa Privatleute und Unternehmen, die kleiner sind oder weniger energieintensiv produzieren, höher belastet. Der Entwurf zur EEG-Reform sieht nun vor, Unternehmen künftig ganz oder in Teilen von der EEG-Umlage zu befreien, wenn ihre Energiekosten mehr als 16 Prozent ihrer Gesamtkosten betragen. Bislang lag dieser Schwellenwert bei 14 Prozent, er wird also nur leicht angehoben. Solche Firmen müssen künftig nur für die erste Million Kilowattstunden die volle EEG-Umlage zahlen. Danach sinkt sie vom allgemeinen Abgabewert von derzeit 6,24 Cent je kWh auf nur noch einen Cent. Auf einen solchen Wert wollen die genannten Bundesländer auch die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Grünstrom herabsetzen. Bei besonders energieintensiven Firmen wird die EEG-Umlage laut den Plänen von Gabriel sogar auf 0,5 Prozent der Wertschöpfung begrenzt und darf sie auf bis zu 0,1 Cent sinken. Damit wird dieser Mindestsatz zwar verdoppelt, aber die ungleiche Behandlung der Stromkunden besteht fort und es bleibt dabei, dass Bemühungen um Energieeffizienz nicht belohnt werden.
Insgesamt gewäht Gabriel der energieintensiven Industrie weiterhin Entlastungen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Noch in 2011 waren erst 700 Firmen von der EEG-Umlag befreit gewesen. Danach hatte die schwarz-gelbe Koalition deren Menge verdreifacht. Durch die EEG-Reform soll die Anzahl der entlasteten Unternehmen auf etwa 1.500 sinken.
EEG-Umlage soll nicht weiter steigen
Die Bundesregierung begründet die EEG-Reform vor allem damit, dass die EEG-Umlage nicht weiter anteigen dürfe. Das dürfte ihr gelingen, wie die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCooper (PwC) prognostiziert. Nach ihren Berechnungen dürfte die EEG-Umlage für das Jahr 2015 mit 6,22 Cent pro kWh sogar geringfügig unter dem Wert von 6,24 Cent bleiben, den Verbraucher und Unternehmen im laufenden Jahr bezahlen müssen. Auf dem EEG-Umlagekonto, das Einnahmen und Ausgaben für die Einspeisung der Erneuerbaren Energien gegenüberstellt, werden sich bis Ende September 2014 rund 200 Millionen Euro angesammelt haben, erläutert Dr. Norbert Schwieters von PwC. Damit seien die Kosten der Netzbetreiber sicher gedeckt, obwohl die Menge an regenerativ erzeugtem Strom 2015 voraussichtlich um rund zehn Prozent steigen werde. "Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wirkt sich zwar nicht sofort auf die EEG-Umlage aus, bremst aber in jedem Fall mittel- und langfristig den Anstieg", so Schwieters.
Unabhängig von der EEG-Umlage setzt die EEG-Novelle im dKern darauf, den Ausbau kostengünstiger Technologien zu forcieren und den Zubau zu kontrollieren. So soll bei der Windenergie an Land ebenso wie bereits bei der Photovoltaik ein jährlicher Deckel von 2,5 Gigawatt eingeführt werden. Das bedeutet, dass die Grünstromtarife für Wind- und für Solarstrom umso stärker sinken, je deutlicher diese angestrebte Obergrenze übertroffen wird. Bei der Biomasse sieht die Bundesregierung sogar eine jährliche Ausbaugrenze von nur 100 Megawatt vor. All dies soll dazu führen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien, deren Anteil and er deutschen Energieversorgung in den letzten Jahren viel schneller voranschritt als erwartet, sich künftig langsamer vollzieht.
Die EEG-Reform, die Bundesenergie- und -wirtschaftsminister Sigmar Gabriel durch das Kabinett gebracht und demnächst dem Bundestag vorlegen will, sieht unter anderem vor, dass auch Grünstromerzeuger an der EEG-Umlage beteiligt werden. Sie sollen in den meisten Fällen 50 Prozent der EEG-Umlage für regenerativ erzeugten Strom zahlen, wenn sie ihn selbst verbrauchen. Das entspricht derzeit rund 3,1 Cent je kWh. Die Direktversorgung von Mietern, etwa vom Solardach der Vermieter, soll sogar mit 100 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Weil solch ein so genannter Selbstverbrauch fast nur bei Solaranlagen anfällt, betrachtet der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) dieses Vorhaben als Einführung einer Art „Sonnensteuer“. Er warnt davor, dass mit dieser neuen Belastung ein Großteil künftiger Photovoltaik-Vorhaben unrentabel werde. Das wäre für die deutsche Solarbranche ein weiterer Nackenschlag, da neue Photovoltaikanlagen zuletzt überwiegend errichtet wurden, um den Solarstrom auch selbst zu nutzen. Zum Beispiel haben viele Gewerbeunternehmen in Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern investiert, um ihre Stromkosten zu verringern.
Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen sein. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment – sollen von der Öko-Abgabe weiterhin befreit bleiben. Diese machten im letzten Jahr jedoch lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten Photovoltaik-Leistung aus.
Bundesländer wehren sich gegen Benachteiligung von Grünstromverbrauchern
Nun hat in den Ausschusssitzungen des Bundesrats eine Mehrheit von zehn Landesumweltministern und acht Landeswirtschaftsministern dafür votiert, die geplante Energiewende-Abgabe statt auf 50 Prozent auf 15 bis 20 Prozent zu begrenzen (das wären 0,9 bis 1,2 Cent je kWh). Die Fachressorts der Bundesländer Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Brandenburg wollen so erreichen, dass die Wirtschaftlichkeit von Grünstromanlagen erhalten bleibt. Zumal trotz der EEG-Reform weiter viele Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen und dabei nicht darum bemühen, ihn klimaschonend aus Erneuerbarer Energie zu beziehen, von der EEG-Umlage stark entlastet werden.
Seit jeher werden Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ganz oder zu großen Teilen von der EEG-Umlage befreit, mit dem Argument, dass sie im internationalen Wettbewerb mit konkurrenten stehen, die sich günstiger mit Energie versorgen können. Doch dadurch werden die nicht befreiten Stromverbraucher, etwa Privatleute und Unternehmen, die kleiner sind oder weniger energieintensiv produzieren, höher belastet. Der Entwurf zur EEG-Reform sieht nun vor, Unternehmen künftig ganz oder in Teilen von der EEG-Umlage zu befreien, wenn ihre Energiekosten mehr als 16 Prozent ihrer Gesamtkosten betragen. Bislang lag dieser Schwellenwert bei 14 Prozent, er wird also nur leicht angehoben. Solche Firmen müssen künftig nur für die erste Million Kilowattstunden die volle EEG-Umlage zahlen. Danach sinkt sie vom allgemeinen Abgabewert von derzeit 6,24 Cent je kWh auf nur noch einen Cent. Auf einen solchen Wert wollen die genannten Bundesländer auch die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Grünstrom herabsetzen. Bei besonders energieintensiven Firmen wird die EEG-Umlage laut den Plänen von Gabriel sogar auf 0,5 Prozent der Wertschöpfung begrenzt und darf sie auf bis zu 0,1 Cent sinken. Damit wird dieser Mindestsatz zwar verdoppelt, aber die ungleiche Behandlung der Stromkunden besteht fort und es bleibt dabei, dass Bemühungen um Energieeffizienz nicht belohnt werden.
Insgesamt gewäht Gabriel der energieintensiven Industrie weiterhin Entlastungen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Noch in 2011 waren erst 700 Firmen von der EEG-Umlag befreit gewesen. Danach hatte die schwarz-gelbe Koalition deren Menge verdreifacht. Durch die EEG-Reform soll die Anzahl der entlasteten Unternehmen auf etwa 1.500 sinken.
EEG-Umlage soll nicht weiter steigen
Die Bundesregierung begründet die EEG-Reform vor allem damit, dass die EEG-Umlage nicht weiter anteigen dürfe. Das dürfte ihr gelingen, wie die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCooper (PwC) prognostiziert. Nach ihren Berechnungen dürfte die EEG-Umlage für das Jahr 2015 mit 6,22 Cent pro kWh sogar geringfügig unter dem Wert von 6,24 Cent bleiben, den Verbraucher und Unternehmen im laufenden Jahr bezahlen müssen. Auf dem EEG-Umlagekonto, das Einnahmen und Ausgaben für die Einspeisung der Erneuerbaren Energien gegenüberstellt, werden sich bis Ende September 2014 rund 200 Millionen Euro angesammelt haben, erläutert Dr. Norbert Schwieters von PwC. Damit seien die Kosten der Netzbetreiber sicher gedeckt, obwohl die Menge an regenerativ erzeugtem Strom 2015 voraussichtlich um rund zehn Prozent steigen werde. "Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wirkt sich zwar nicht sofort auf die EEG-Umlage aus, bremst aber in jedem Fall mittel- und langfristig den Anstieg", so Schwieters.
Unabhängig von der EEG-Umlage setzt die EEG-Novelle im dKern darauf, den Ausbau kostengünstiger Technologien zu forcieren und den Zubau zu kontrollieren. So soll bei der Windenergie an Land ebenso wie bereits bei der Photovoltaik ein jährlicher Deckel von 2,5 Gigawatt eingeführt werden. Das bedeutet, dass die Grünstromtarife für Wind- und für Solarstrom umso stärker sinken, je deutlicher diese angestrebte Obergrenze übertroffen wird. Bei der Biomasse sieht die Bundesregierung sogar eine jährliche Ausbaugrenze von nur 100 Megawatt vor. All dies soll dazu führen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien, deren Anteil and er deutschen Energieversorgung in den letzten Jahren viel schneller voranschritt als erwartet, sich künftig langsamer vollzieht.