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Bundesrat erhebt Einspruch gegen Gesetz zur Förderung von Biokraftstoffen
Der Bundesrat hat gegen das Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen Einspruch eingelegt. Wie die Pressestelle des Deutschen Bundestages mitteilt, war es im Vermittlungsausschuss zuvor nicht gelungen, Einigkeit zwischen Bund und Ländern zu erzielen.
Die Länderkammer wollte demnach Veränderungen bei der Beimischungsquote und bei der Höhe der Besteuerung erreichen. Der Bundesrat habe auf die schwierigen Bedingungen für die Produzenten von Biodiesel und Pflanzenöl in Deutschland verwiesen, heißt es. In einer Entschließung fordert die Länderkammer zudem, Biomethan als Biokraftstoff anzuerkennen und in der Beimischung zu Erdgas bis 2015 die Steuern zu erlassen.
Wenn der Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Förderung von Biokraftstoffen vom Bundestag mit Kanzlermehrheit zurückgewiesen wird, ist das Gesetz dennoch zustande gekommen.
Die Länderkammer wollte demnach Veränderungen bei der Beimischungsquote und bei der Höhe der Besteuerung erreichen. Der Bundesrat habe auf die schwierigen Bedingungen für die Produzenten von Biodiesel und Pflanzenöl in Deutschland verwiesen, heißt es. In einer Entschließung fordert die Länderkammer zudem, Biomethan als Biokraftstoff anzuerkennen und in der Beimischung zu Erdgas bis 2015 die Steuern zu erlassen.
Wenn der Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz zur Förderung von Biokraftstoffen vom Bundestag mit Kanzlermehrheit zurückgewiesen wird, ist das Gesetz dennoch zustande gekommen.