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Bundesregierung strebt Versicherungssteuer auf Offshore-Windparks an
Die Bundesregierung will den Geltungsbereich des deutschen Versicherungsteuergesetzes auf die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) auf dem offenen Meer ausdehnen. Betroffen wären zahlreiche Offshore-Parks, die momentan in Bau oder Planung sind. Darauf weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der heute stattfindenden Anhörung zur Novellierung des Versicherungsteuer- und Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Deutschen Bundestag hin.
Laut dem Verband sind Investitionen in Windparks auf dem Meer mit hohen technischen und finanziellen Risiken belastet, die durch Versicherungen abgedeckt werden müssen. Nur so könne das Investorenrisiko sinnvoll eingegrenzt werden und eine akzeptable Rendite erzielt werden. "Die überraschenden Pläne der Bundesregierung, die Versicherungssteuer auch auf Offshore-Windanlagen auf hoher See auszuweiten, stellen ein weiteres Hindernis für die notwendigen Investitionen in Windparks auf dem Meer dar. Mit diesem Schritt, der ausschließlich dazu dient, mehr Geld einzunehmen, konterkariert die Bundesregierung ihre eigenen ehrgeizigen Ziele der Energiewende", sagt dazu Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Müller weiter: "Die Einführung dieser Versicherungsteuer für Offshore-Windparks bedroht die privatwirtschaftliche Investitionsbereitschaft."
Nach der Zielsetzung der Bundesregierung sollen bis 2020 zehn Gigawatt und bis 2030 rund 25 Gigawatt Windkraftleistung auf dem offenen Meer erreicht werden. Laut dem europäische Windkraftverband, der European Wind Energy Association (EWEA), sind derzeit in deutschen Gewässern nur Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 0,5 GW Megawatt in Betrieb.
Weiteres Thema der Anhörung werden die Pläne der Bundesregierung sein, die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Laut dem BDEW sollten auch Erdgasautos, die ebenfalls zur CO2-Reduktion und Diversifikation des Kraftstoffmixes beitragen, steuerlich begünstigt werden. Er fordert "eine technologieoffene Gestaltung der Förderung der Einführung alternativer Antriebe und damit eine Ausdehnung der Steuerbefreiung auch auf Erdgasautos".
Laut dem Verband sind Investitionen in Windparks auf dem Meer mit hohen technischen und finanziellen Risiken belastet, die durch Versicherungen abgedeckt werden müssen. Nur so könne das Investorenrisiko sinnvoll eingegrenzt werden und eine akzeptable Rendite erzielt werden. "Die überraschenden Pläne der Bundesregierung, die Versicherungssteuer auch auf Offshore-Windanlagen auf hoher See auszuweiten, stellen ein weiteres Hindernis für die notwendigen Investitionen in Windparks auf dem Meer dar. Mit diesem Schritt, der ausschließlich dazu dient, mehr Geld einzunehmen, konterkariert die Bundesregierung ihre eigenen ehrgeizigen Ziele der Energiewende", sagt dazu Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Müller weiter: "Die Einführung dieser Versicherungsteuer für Offshore-Windparks bedroht die privatwirtschaftliche Investitionsbereitschaft."
Nach der Zielsetzung der Bundesregierung sollen bis 2020 zehn Gigawatt und bis 2030 rund 25 Gigawatt Windkraftleistung auf dem offenen Meer erreicht werden. Laut dem europäische Windkraftverband, der European Wind Energy Association (EWEA), sind derzeit in deutschen Gewässern nur Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von 0,5 GW Megawatt in Betrieb.
Weiteres Thema der Anhörung werden die Pläne der Bundesregierung sein, die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Laut dem BDEW sollten auch Erdgasautos, die ebenfalls zur CO2-Reduktion und Diversifikation des Kraftstoffmixes beitragen, steuerlich begünstigt werden. Er fordert "eine technologieoffene Gestaltung der Förderung der Einführung alternativer Antriebe und damit eine Ausdehnung der Steuerbefreiung auch auf Erdgasautos".