Erneuerbare Energie

Bundestag beschließt Kappung der Solarstromvergütung zum 1. Juli

Der Monate andauernde Streit um die Kürzung der Solarstromvergütüng scheint endgültig gelöst: Gegen die Stimmen  der Opposition hat der Bundestag gestern die Kappung der Einspeisevergütung zum 1. Juli beschlossen. Demnach wird die Vergütung für Besitzer von Kleinanlagen bis 30 Kilowatt um 16 Prozent von 39,14 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf nur noch 33 Cent gekürzt.

Solaranlagen auf Brachflächen werden mit 11 Prozent weniger vergütet. Die Vergütung für Freiflächenanlagen soll um 15 Prozent sinken. Die Förderung für Photovoltaikkraftwerke auf Äckern entfällt komplett. Hier gilt allerdings: Landwirte, die für ihre Anlagen bis zum 25. März über einen Bebauungsplan verfügten, sollen diese noch bis zum Jahresende realisieren können.

Bislang erhielten so genannte Eigenverbraucher, die den Strom der eigenen kleinen Dachanlage zum Teil für den eigenen Haushalt nutzten, 22,76 Cent Einspeisevergütung. Dies soll ab dem 1. Juli nur noch für Haushalte gelten, die mindestens 30 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbrauchen.

Wenn der der Gesetzentwurf den Bundesrat passiert, gilt das neue Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Solaranlagen, die nach dem 1. Juli ans Stromnetz angeschlossen werden. Für Anlagen, die bereits laufen oder vor diesem Stichtag in die Stromnetze einspeisen werden, gelten weiterhin die bisherigen Vergütungssetze – garantiert für 20 Jahre. Entsprechend gestaltete sich der Nachfrageboom auf dem deutschen Solarmarkt in den vergangenen Monaten. (ECOreporter.de Opens external link in new windowberichtete)

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) verteidigte den Gesetzentwurf nach der Lesung um  Bundestags. Es sei unsozial, dass alle Stromkunden dafür bezahlen, dass einige Investmentfonds zweistellige Renditen erzielten. Bisher kommen die Solarfonds allerdings auch nicht auf derartige Renditen.


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